Bei dem Großeinsatz stürmten rund 50 Cobra-Beamte ein Haus in Horn. Eine Aktion, die laut Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG), rechtswidrig war. Der Rechtsvertreter eines 26-jährigen vorübergehend Inhaftierten will sich nun mit der Republik Österreich auf Schadenersatz einigen.
"Ich habe der Finanzprokuratur einen Brief geschrieben und ihr eine Frist gesetzt", sagte Johannes Öhlböck. Äußert sich die Prokuratur nicht oder erteilt sie dem Ansinnen eine Abfuhr, kündigte Öhlböck eine Klage an.
Festnahmen waren rechtswidrig
Laut dem OLG-Beschluss waren Festnahmen, Hausdurchsuchung und Telefonüberwachung nicht zulässig und der Beschwerde von Öhlböcks Mandanten daher stattzugeben. Bei der Festnahme des 26-Jährigen war auch dessen Hund erschossen worden, laut Öhlböck ein zweijähriger "ausgesprochen feiger" Schäfermischling namens "Osiris" (der altägyptische Totengott, Anm.).
Der Anwalt zu den näheren Umständen dieses Vorfalls: "Mein Mandant ist mit erhobenen Händen dagestanden und hat gesagt: 'Bitte, ich lass euch eh hinein'. Dann hat die 'Cobra' die Tür aufgebrochen, meinen Mandanten karatemäßig niedergetreten, ihn fixiert und dann den Hund massakriert." Das Tier sei eigentlich auf der Flucht erwischt worden. 18 Schüsse aus drei Waffen hätten den Hund getroffen: Zwei aus einer "sehr großkalibrigen" Pumpgun, welche die "Cobra" eigentlich dazu benütze, um Türen aufzuschießen, 15 aus einem Sturmgewehr und einer aus einer Dienstpistole, so der Advokat.
Anwalt: 26-Jähriger verlor Hund und Job
Sein Mandant habe durch den Einsatz Schaden erlitten: Er sei geschockt, sein Hund erschossen, und er habe seinen Job verloren. "Mein Klient war tagelang im Waldviertel als Mörder und Kinderschänder gebrandmarkt", so Öhlböck. Er habe im Innenministerium angerufen und gefragt, ob man an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sei. Das sei im Ministerbüro verneint worden. Deshalb habe er nun ein Schreiben an die Finanzprokuratur gerichtet.
(apa/red)