Ein Obersteirer war Ende Jänner, also während der IG-L-Beschränkungszeit von 15. Dezember bis 14. März, auf einer Freilandstraße statt der verordneten 80 km/h mit 103 km/h unterwegs und sollte deshalb 80 Euro Strafe bezahlen. Er reichte beim UVS eine Berufung ein und erhielt nun Recht. Der Senat erklärte, dass er nicht die Ansicht der Verordnungsgeber teile, wonach eine Aufstellung von Straßenverkehrsschildern technisch und wegen der Kosten nicht möglich gewesen wäre.
Gleiche Begründung wie bei Tempo 100-Entscheidung
Wie schon bei der Tempo 100-Entscheidung des UVS wurde festgestellt, dass "Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen eine entsprechend deutliche, für jedermann - sowohl ortskundige Inländer, als auch ausländische Kraftfahrzeuglenker - erkennbare Publizität der verordneten Maßnahme im Mittelpunkt" stehe, heißt es im Senatsbescheid. Die große Zahl an Schildern und die damit verbundenen Kosten stellten keine Unmöglichkeit der Kundmachung dar, so der Bescheid weiter.
Verfahren werden eingestellt
Die nachträgliche Aufhebung der Tempo 80-Beschränkung in den steirischen Feinstaub-Sanierungsgebieten sei laut UVS-Vorsitzenden Peter Schurl nach der Entscheidung zu Tempo 100 absehbar gewesen. Noch anhängige Verfahren gegen Temposünder nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) würden von den Behörden bestimmt eingestellt, so Schurl im APA-Gespräch.
Tausende Schilder
Für eine ordnungsgemäße Kundmachung wären laut dem UVS-Vorsitzenden "einige tausend Schilder notwendig gewesen". Er bezeichnete die Umsetzung der Verordnung als "äußerst problematisch, so sinnvoll sie auch sein mag." Er sprach sich dafür aus eventuell nur jene Straßenzüge zu beschränken, die auch tatsächlich mit 100 km/h befahren werden könnten. Viele Strecken seien ohnehin schon beschränkt - wie etwa Ortsgebiete - und andere wiederum seien zu kurvenreich. Deshalb wäre eine für die Sanierungsgebiete flächendeckende Beschränkung nicht notwendig gewesen, so Schurl. (APA/red)