Ein Vater will auch Papa werden

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Zu Ostern hat mir meine verheiratete Freundin gesagt, dass sie schwanger ist und nur ich als Vater in Frage komme. Eigentlich freue ich mich, obwohl ich natürlich nicht ganz sicher bin, der Vater zu sein: Meine Freundin ist ja, wie gesagt, noch verheiratet. Wenn sich nach einem DNA-Test herausstellt, dass das Kind sicher von mir ist, will ich die Vaterschaft aber schon anerkennen. Ist das überhaupt möglich, solange meine Freundin noch verheiratet ist?
F. K., Burgenland

Lieber Herr K.,
ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes verheiratet, so gilt automatisch der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater des Neugeborenen. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung der Ehe der Mutter geboren werden. Eines Vaterschaftsanerkenntnisses bedarf es in einem solchen Fall nicht. Wenn der Ehemann allerdings Zweifel an seiner Vaterschaft hat, steht ihm das Recht zu, die Feststellung der Nichtabstammung zu beantragen.

Antragsberechtigt ist auch das betroffene Kind. Ist das Kind minderjährig, wird es dabei von seiner Mutter vertreten. Für das minderjährige Kind hat, so wie in Ihrem Fall, die Mutter in seinem Namen diesen Feststellungsantrag zu stellen. Einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf diese Antragstellung nicht.

Das Gericht hat dann nach erfolgtem DNA-Test auszusprechen, dass das Kind nicht vom Ehemann der Mutter, sondern von Ihnen abstammt.

Sie als biologischer Vater haben aber kein Antragsrecht, Ihre Vaterschaft zum Kind Ihrer Freundin anerkennen zu lassen. Dies wird mit dem Wohl des Kindes begründet. Das Feststellungsinteresse des möglichen biologischen Vaters, also Ihres, soll nicht unter Missachtung von bestehenden Sozialstrukturen -das Kind wird ja in eine Familie mit (zumindest noch) verheirateten Eltern hineingeboren - durchsetzbar sein.

Dies gilt von Anfang an, auch wenn sich noch keine familiären Beziehungen bilden konnten. Dagegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da mit diesem Ausschluss des biologischen Vaters der Schutz der sozialen Familie bezweckt wird.

Nachdem Ihre Vaterschaft nach der Geburt durch DNA-Test festgestellt ist, kann daher die Mutter als Vertreterin Ihres gemeinsamen Kindes einen Antrag auf Feststellung Ihrer Vaterschaft bei Gericht stellen. Das Gericht wird dann aufgrund dieses Antrags und des DNA-Nachweises Ihre Vaterschaft feststellen, wodurch die Vaterschaft des Ehemannes beseitigt wird und der "Vätertausch" vollzogen wird. Erst durch die gerichtliche Feststellung Ihrer Vaterschaft sind Sie dann auch der rechtliche Vater mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.