Unterstützung
für Eltern

Meine Exfrau und ich können uns nicht darüber einigen, wann unser Sohn bei mir sein kann.

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Meine Exfrau und ich können uns nicht darüber einigen, wann unser Sohn bei mir sein kann. Sie ist mit keinem meiner Vorschläge einverstanden, schlägt aber auch keine für mich akzeptablen Alternativen vor. Mir blieb daher nichts anderes über, als einen Antrag bei Gericht zu stellen. Beim ersten Gerichtstermin hat die Richterin eine Mediation vorgeschlagen. Wir haben beide zugestimmt, obwohl zumindest ich gar nicht so richtig weiß, was das ist. Wie läuft eine Mediation ab? Laurenz P., Graz

Lieber Herr P.,

eine Mediation ist gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen eine gute Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Durch die Mediation sollen die Parteien, in Ihrem Fall die Kindeseltern, selbst eine Lösung ihres Konflikts erarbeiten.

Zunächst haben Sie sich mit der Kindesmutter auf eine Mediatorin oder einen Mediator zu einigen. Die Liste möglicher Mediatoren wird vom Bundesministerium für Justiz geführt und ist unter https://mediatoren.justiz.gv.at einzusehen. Dort ist es auch möglich, Mediatoren nach Bundesländern und/oder Postleitzahlen zu suchen.

Der von Ihnen beiden ausgewählte Mediator wird Sie dann dabei unterstützen, eine selbstbestimmte Lösung zu finden. Dazu wird er sich zunächst von jedem von Ihnen schildern lassen, welche Vorstellungen und Wünsche Sie betreffend die Betreuung Ihres Sohnes haben. Danach ist es seine Aufgabe, Ihnen dabei zu helfen, über alternative Möglichkeiten der Betreuung zu sprechen und die Vor-und Nachteile der jeweiligen Vorschläge zu erörtern, ohne sofort wieder in Streit zu geraten.

Sehr häufig führen gerade in Pflegschaftsverfahren alte Verletzungen zwischen den Kindeseltern dazu, dass eine sinnvolle Lösung für das Kind nicht ohne Hilfe von außen gefunden wird. Manchmal sind es aber auch schlichte Missverständnisse, die einer Einigung im Wege stehen. All das kann mithilfe des neutralen Mediators besser bearbeitet werden.

Der Mediator wird daher mit Ihnen vor allem auch Ihre jeweiligen Interessen abklären -also herausarbeiten, weshalb ein Betreuungsmodell für Sie von Vorteil ist und welche Vorteile die Vorstellungen der Kindesmutter haben.

Da ein Richter die konkreten Lebensumstände nie genauso gut kennen kann wie die Eltern selbst, ist eine gemeinsam erarbeitete Regelung in fast allen Fällen für die Kindeseltern und die Kinder besser als eine vom Gericht vorgegebene. In den meisten Fällen gelingt es schon deshalb, bei Streitigkeiten über die Kontakte zu minderjährigen Kindern in einer Mediation eine Lösung zu finden, die für beide Eltern und vor allem auch für die Kinder gut lebbar ist.

Haben Sie eine Frage?
Schreiben Sie mir bitte:
siehabenrecht@news.at