Auf Enkerl-Entzug

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich hatte immer ein sehr gutes Verhältnis zu meiner heute achtjährigen Enkelin. Seit mein Sohn geschieden ist, will mir meine ehemalige Schwiegertochter aber den Umgang mit meiner Enkelin nicht mehr erlauben. Die wenige Zeit, die mein Sohn noch mit seiner Tochter hat, will er natürlich auch gerne alleine mit ihr verbringen. Früher habe ich meine Enkelin einmal wöchentlich abgeholt und am Nachmittag betreut. Ich bin sicher, sie würde sich freuen, mich wieder regelmäßig zu sehen. Kann mir meine Ex-Schwiegertochter wirklich jeden Umgang mit meiner Enkelin verbieten?
Ingeborg S., Steiermark

Liebe Frau S.,
im Rahmen ihrer Verantwortung als obsorgeberechtigter Elternteil kann die Mutter grundsätzlich bestimmen, wer wann mit ihrer Tochter Zeit verbringen darf.

Auch Großeltern können aber ein Kontaktrecht zu ihren Enkelkindern bei Gericht beantragen. Dieses Kontaktrecht gibt es schon länger, und es wurde trotz umfangreicher Neuregelungen im Jahr 2013 unverändert aufrechterhalten. Das Kontaktrecht von Großeltern ist schwächer als jenes der Eltern. Ob und inwiefern es ihnen zusteht, hängt in erster Linie vom Wohl des Kindes ab.

Nachdem Sie einen Antrag auf Festsetzung von Kontaktrechten zu Ihrer Enkelin bei Gericht gestellt haben, hat das Gericht daher zu prüfen, ob die beantragten Kontakte dem Wohl Ihrer Enkelin entsprechen. Ob es dem Wohl eines Kindes entspricht, regelmäßigen Kontakt mit der Großmutter väterlicherseits -und zwar außerhalb der Kontaktzeiten des Vaters -zu haben, ist im Einzelfall vom Gericht zu entscheiden. Gerade wenn Ihre Enkelin gerne Zeit mit Ihnen verbringt und dies in der Vergangenheit auch jahrelang üblich war, stehen die Chancen gut, dass das Gericht Ihnen diese Kontaktrechte auch in Zukunft einräumen wird.

Das Kontaktrecht von Großeltern könnte aber auch eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dadurch das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde.

Dies wird von Gerichten etwa dann angenommen, wenn Großeltern vor dem Kind einen Elternteil abwerten und schlecht über einen Elternteil sprechen. Dabei spielt nicht ein etwaiger Konflikt des Großelternteils mit einem Elternteil die Hauptrolle, sondern ausschließlich das Wohl des Kindes. Würde das Gericht daher zu dem Ergebnis kommen, dass ein Kontaktrecht zwischen Ihnen und Ihrer Enkelin nicht deren Wohl entspricht - etwa weil Sie sich abwertende Bemerkungen über die Ex-Schwiegertochter nicht verkneifen konnten und auch nicht einsichtig wären, diese in Zukunft zu unterlassen -, würde es Ihren Kontaktrechtsantrag abweisen.

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