Familienbeihilfe - Anspruch für Behinderte soll garantiert werden

ÖVP-FPÖ-Initiativantrag am Dienstag im Familienausschuss - SPÖ und Behindertenlobbys unzufrieden

von

Anlass waren zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2016, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Als dies ohne vorherige Ankündigung exekutiert wurde, war die Aufregung groß.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) kündigte daraufhin einen Stopp der Exekution der Gerichtserkenntnisse sowie eine gesetzliche Reparatur an. Der Entwurf dafür liegt nun vor (http://go.apa.at/4cpe2w5p). Er soll am Dienstag im Familienausschuss des Nationalrats beraten werden. Nach Beschluss im Nationalrat soll die Neuregelung mit Jahresbeginn 2016 in Kraft treten.

Laut ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber wird damit sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung die erhöhte Familienbeihilfe (inklusive Absetzbetrag 379,40 Euro pro Monat, Anm.) weiter beziehen können. Anspruch besteht demnach, wenn auch nur ein ganz geringer Teil durch Eigen-/Fremdmittel zum Unterhalt beigetragen wird. Nur dort, wo die öffentliche Hand zur Gänze dafür aufkomme, werde so wie bisher keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt.

SPÖ-Behindertensprecherin Birgit Sandler zeigte sich in einer Aussendung hingegen erschüttert über "den Zynismus und die Menschenverachtung, die diese Bundesregierung gegenüber Menschen mit Behinderung an den Tag legt". Wer nur punktuell Unterstützung beziehe, solle nun von der erhöhten Familienbeihilfe ausgeschlossen werden, warf sie der Koalition vor. Seitens der ÖVP wurde dies als "an den Haaren herbeigezogen" zurückgewiesen.

Doch auch der Behindertenrat ortete Verschlechterungen und verlangte wie die SPÖ ein Hearing. Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen für den Bezug der Familienbeihilfe eine eigenständige Haushaltsführung nachweisen müssen, erscheine sachlich ungerechtfertigt und würde bei wörtlicher Interpretation dazu führen, dass Personen im betreuten Wohnen keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wurde etwa kritisiert.

In der Behindertenanwaltschaft verwies man auch darauf, dass in dem Entwurf die rückwirkende Aberkennung der erhöhten Familienbeihilfe nicht ausgeschlossen werde, was zu hohen Rückzahlungsverpflichtungen für die Betroffenen führen könnte. Dringenden Nachbesserungs- bzw. Präzisierungsbedarf orteten auch das Behindertenberatungszentrum Bizeps und die Lebenshilfe.

Kommentare