Regierungsvorhaben
verstößt gegen EU-Recht

Betrifft geplante Indexierung der Familienbeihilfe

Die von der Regierung vorgesehene Indexierung der Familienbeihilfe ist laut einer Studie nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

von Familienbeihilfe - Regierungsvorhaben
verstößt gegen EU-Recht © Bild: shutterstock

Die von der Bundesregierung geplante Indexierung der Familienbeihilfe ist laut einer der APA vorliegenden Studie der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Vergangene Woche erinnerte bereits die EU-Kommission daran, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung - direkt oder indirekt - von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete.

Anpassung der Familienbeihilfe an Lebenshaltungskosten

Anfang Jänner hatte die schwarz-blaue Regierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes vorgelegt. Dadurch sollte die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von in Österreich beschäftigten Eltern an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland angepasst werden. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verteidigte den Beschluss vor knapp drei Wochen im EU-Parlament, gestand aber ein, dass die Entscheidung im Endeffekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen werden würde.

Verstoß gegen "zwingende unionsrechtliche Bestimmungen"

Der vorliegende Ministerialentwurf verstoße gegen eine Reihe "zwingender unionsrechtlicher Bestimmungen", schreibt nun der Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler Universität Linz, Franz Leidenmühler, der die Studie für die ÖGfE durchführte. Artikel 7 der mit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen und in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar und gegenüber dem nationalen Recht vorrangig anwendbaren Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hebe alle Wohnortsklauseln auf und stehe somit einer nach Kaufkraft am Wohnort differenzierten Familienbeihilfe entgegen. Artikel 67 dieses Gesetzestextes formuliere zudem unzweideutig, dass "auch für Familienangehörige, die in einem Mitgliedsstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaats [besteht], als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedsstaat wohnen würden."

"Versteckte oder faktische Diskriminierung"

Doch auch die zu den vier Grundfreiheiten zählende Arbeitnehmerfreizügigkeit stünde einer Indexierung der Familienbeihilfe entgegen, so Leidenmühler, da diese sämtliche (offene und versteckte) Diskriminierungen von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedsstaaten verbiete. Ein Abstellen auf die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat der Kinder würde nämlich eine "versteckte oder faktische Diskriminierung darstellen".

Österreich könnte vor dem EuGH geklagt werden

Daher sei wegen "der offensichtlichen Unvereinbarkeit der Indexierung der Familienbeihilfe mit unterschiedlichen unionsrechtlichen Vorgaben" von einem nationalen Alleingang abzuraten, konstatiert Leidenmühler. Denn dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission führen, zudem könnten EU-Staaten oder Einzelpersonen Österreich vor dem EuGH klagen. Sollte der EuGH die Unionsrechtswidrigkeiten feststellen, müsste die Republik Österreich mit Staatshaftungsklagen und Schadenersatzforderungen rechnen.

Verstärkte Zuwanderung als Folge

Aber auch faktische Gründe würden gegen eine Umsetzung des Regierungsvorhabens sprechen, glaubt Leidenmühler. Denn einerseits entstünden erhebliche Kosten bei der Administration eines solchen Systems, andererseits wären für Kinder in Staaten mit höheren Lebenshaltungskosten auch entsprechend höhere Beihilfen zu bezahlen. Vor allem könnten aber Beihilfeempfänger aufgrund der Indexierung ihre Kinder nach Österreich holen, was den Spareffekt minimieren und die Zuwanderung verstärken würde.

Änderung auf europäischer Ebene zielführender

Zielführender als ein nationaler Alleingang wäre es daher, auf europäischer Ebene eine entsprechende Änderung anzustreben, wie es im Paket des Europäischen Rates vom Februar 2016 zur "Neuregelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU" schon vorgesehen worden sei, schlägt der Studienautor vor. Dennoch sei auch eine solche Regelung kritisch zu sehen, da der Abbau individueller Rechte von Wanderarbeitern einen Eingriff in Kernbereiche der Freizügigkeit darstelle und "diametral dem Geist des Binnenmarktes" widerspreche.

NEOS kritisieren Regierung, ÖVP will EU-Debatte

NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard fordert ein Umdenken der Regierung bei der Indexierung der Familienbeihilfe, da diese laut der Studie "eindeutig europarechtswidrig" sei. Die ÖVP-Europaabgeordneten Heinz K. Becker und Lukas Mandl verlangen indes eine europäische Debatte über eine Indexierung von Familienleistungen.

»Ziel der Familienbeihilfe ist es, zu den wirklichen Lebenshaltungskosten beizutragen. Die Lebenshaltungskosten sind in Europa aber so unterschiedlich, dass es ungerecht ist, wenn Österreich allen das Gleiche zahlt. «

"Ziel der Familienbeihilfe ist es, zu den wirklichen Lebenshaltungskosten beizutragen. Die Lebenshaltungskosten sind in Europa aber so unterschiedlich, dass es ungerecht ist, wenn Österreich allen das Gleiche zahlt. Dieses Problem muss gelöst werden", so Becker und Mandl in einer Aussendung am Dienstag. Es gehe um die Unterstützung für Kinder, dort wo sie lebten. Daher setze er sich im Europarlament für eine Änderung der betreffenden EU-Verordnung ein, um die österreichischen Pläne zu realisieren, betonte Becker, der auch Mitglied im zuständigen Sozialausschuss des EU-Parlaments ist.


Österreich laufe gerade sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren, warnt indes Bernhard. "Die Regierung handelt vollkommen unverantwortlich und beschließt wider jedes bessere Wissen Gesetze, von denen von vorne herein klar ist, dass sie nicht halten werden", kritisiert der NEOS-Nationalratsabgeordnete. Einsparungen aufgrund der zu erwarteten erheblichen Administrationskosten könnten wohl nicht der "wahre Grund" für das Regierungsvorhaben sein. "Ganz augenscheinlich sieht die Bundesregierung in der Familienpolitik nicht mehr als ein Vehikel, um ihren antieuropäischen Kurs festzufahren", so Bernhard. Den Ausgang des kommenden Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten, werde "teuer für den Staat und vor allem für betroffene Kinder".

Kommentare

immerwieder!Leute mit ihren "Denkweise" erinnern mich immer an Aldous Huxleyx Roman "Schöne neue Welt" Die Mehrheit der Leute in diesem Zukunftsszenario sind hauptsächlich denkbefreite, mit Drogen (Soma) ruhig gestellte Arbeitssklaven die fremdbestimmt werden. Mir kommen die "Fans" dieser Regierung genauso vor! Manipuliert, aufgehetzt, kritikunfähig, ohne Wissen um Zusammenhänge!

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mein gott! anstatt gemeinsam HINTER der regierung zu stehen und auch der EU zu vermitteln NEIN SO NICHT!! sthet die opposition geifernd da und zeigt mit dem finger auf "diese regierung". man sollte sich UNBEDINGT merken, WER aller gegen diese haltung aufsteht und sie verdammt. denn DAS sind in wahrheit die österreichgegner. und nirgendwo sind sie vehementer als quasi in den eigenen reihen.schämen!

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Wieso ist man automatisch gegen Österreich wenn man gegen die soziale Armut und für die Angleichung der Geldmenge in den sozialen Schichten Europas ist? Glauben Sie nicht, dass die Vorarlberger, die in der Schweiz arbeiten auch ein Recht auf schweizer Familienbeihilfen haben? Oder die Tiroler, die in Italien im Gastgewerbe arbeiten? usw. Ist man gegen Österreich wenn man an diese Familien denkt?

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Ich denke da eher umgekehrt... Wenn wir anderen weniger zahlen, werden auch wir weniger bekommen.

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Zudem ist der interkulturelle Austausch wohl klar notwendig, außer wir machen es wie die Indianer, leben in einem abgeschotteten Paradies bis dann die Entdeckung Österreichs hereinbricht.

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Solche Massnahmen lieben die Nationalisten. Wieso sollte man auch die kleinen Leute finanziell unterstützen? Ist doch nicht gut, wenn sich die Geldmenge bei den unteren Gesellschaftsschichten in Europa vermehrt. Das würde ja die Kluft zwischen Reich und Arm schmälern und die Zufriedenheit in der Bevölkerung vergrössern, und das wollen wir ja nicht. Nationalisten spielen auch nicht Siedler, sondern

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lieber "world wars". Da sieht man schon mal den klaren Unterschied im Denken.

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Aber ich will die anderen "-isten" jetzt mal nicht besser stellen als sie sind. -Istmus ist mir immer zu extrem, ob links oder rechts. Faschisten, Kommunisten, Nationalisten, Sozialisten, Pluralisten usw. wissen halt immer Alles am Besten. Die einzig Guten sind die Heiligen. Aber Vorsicht vor den Scheinheiligen.

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was SIE für einen blödsinn zammschreiben, das ist schon bedenklich!!!aber klar, ihnen sind ALLE ANDEREN auch wichtiger als wir selber.an sich wäre das eine LOGISCHE sache.aber mit toleranzverblendeten und EU hörigen ist halt schwer zu diskuttieren

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Ich frage mich ja nur, wieso manche Menschen mit Luxusjachten, Luxusvillen, Luxusreisen und so weiter keine Häme bekommen, aber der Nachbar, der im Monat 30 Euro mehr bekommt als man selber, dem ist man neidisch und motzt bei anderen herum.
Wenn Sie von Wir reden, dann meinen Sie nur sich selber, weil Wir, das sind WIR ALLE!

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Möchten Sie mir vielleicht sagen, in welchen Bereichen Sie sich vernachlässigt fühlen, damit ich verstehen kann, wo sie nicht als wichtig angenommen werden?
Ich höre Ihnen gerne mal zu, wenn das hilft.

davidoma melden

immerwieder! Sie sind der typische Vertreter der nach oben buckelnden und nach unten tretenden. Siehe: Heinrich Mann "Der Untertan"

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immerwieder! Sie sind der typische Vertreter der nach oben buckelnden und nach unten tretenden. Siehe: Heinrich Mann "Der Untertan"

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