Fall Oliver: Mutter
schöpft neue Hoffnung

Sorgerechtsstreit: UN-Papier fordert Rückkehr ihres Sohnes Oliver nach Graz

von
Fakten - Fall Oliver: Mutter
schöpft neue Hoffnung

Das UN-Komitee zur Eliminierung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) hat eine finale Entscheidung im Fall Oliver herausgegeben. In dem UN-Papier heißt es: Dänemark solle mit dem österreichischen Justizministerium zusammenarbeiten, um die sofortige Rückkehr von Oliver nach Österreich zu gewährleisten. Dort solle im Interesse des Kindes gegebenenfalls über die Obsorge und Besuchsmöglichkeiten neu verhandelt werden.

UN Final Decision
© UN/CEDAW Ein Auszug aus dem UN-Papier

Die Mutter schreibt am Mittwoch in einem E-Mail, das sich an diverse Medienvertreter richtet: "Ich habe mit heutigem Datum sowohl die österreichischen als auch die dänischen Vertreter aufgefordert, mich unmittelbar zu informieren, wann ich meinen Sohn Oliver endlich wieder in die Arme schließen kann."

Das Justizministerium sei bisher von der CEDAW noch nicht kontaktiert worden, sagte Sprecherin Britta Tichy-Martin gegenüber der APA. Das Schreiben sei aber an die zuständige Fachabteilung im Ministerium weitergeleitet worden. In dem 20-seitigen UN-Dokument heißt es außerdem: Die vorliegenden Informationen würden zeigen, dass eine Verletzung der Rechte der Mutter und des Sohnes nach den Regelungen der Frauenrechtskonvention vorliegen. Die alleinige österreichische Staatsbürgerschaft von Oliver wird bestätigt und es wird ebenfalls angeprangert, dass die Mutter in diesem Fall sowohl als Frau als auch als Ausländerin von den dänischen Behörden diskriminiert worden sei.

Die Mutter hofft jedenfalls auf eine baldige Rückkehr ihres Sohnes.

Ein Überblick über den Fall

27.12.2006: Oliver wird in Dänemark als uneheliches Kind der Grazerin Marion Weilharter und des Dänen Thomas S. geboren, das Sorgerecht hat die Mutter.

22.10.2007: Der Vater beantragt die Obsorge und bekommt sie in Dänemark zugesprochen.

2.7. 2010: Der Vater beantragt das Sorgerecht. Die Mutter zieht am 17.7. 2010 mit dem Kind nach Österreich.

18.7. 2011: Der Oberste Gerichtshof in Wien lehnt die Anträge des Vaters ab, sein Sorgerecht auch in Österreich zu bestätigen. Hier hat nun die Mutter das Sorgerecht, dem Vater wird ein Besuchsrecht zugestanden, allerdings nur unter Aufsicht einer Psychologin. Er bekämpft diese Regelung.

Anfang April 2012: Die Anträge des Vaters auf Besuche ohne Aufsicht werden verworfen.

3. April 2012: Thomas S. wartet mit einem unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten seine Sohnes. Während dieser die Mutter festhält, bringt der 41-Jährige sein Kind in sein Auto und fährt mit ihm nach Dänemark. Eine Fahndung wird eingeleitet. In der Folge wird das Fluchtauto gefunden, von dem Dänen und seinem Sohn fehlt jede Spur. Am 5. April stellt sich der Vater den dänischen Behörden. Kurz darauf bringt die Mutter einen Rückführungsantrag ein.

Sommer 2012: Im Juni wird der EU-Haftbefehl gegen den Vater aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Graz bringt im Juli 20112 einen Strafantrag gegen Thomas S. wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung ein. Am 21. September 2012 veröffentlicht das Gericht in Helsingör seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wird somit abgewiesen.

26. September 2012: Thomas S. muss sich im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. Er wird wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und meldet sofort Berufung an.

1. Februar 2013: Das Oberlandesgericht Graz hat die Verurteilung des dänischen Vaters wegen Kindesentziehung aufgehoben. Der Prozess am Grazer Straflandesgericht muss wiederholt werden.

6. Juni 2013: Thomas S. wird erneut im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Angeklagte meldet sofort Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ende 2013: Die Mutter zieht mit ihrer Wiener Anwältin Britta Schönhart alle Register: mit einer Petition ans EU-Parlament, einer Eingabe bei den Vereinten Nationen (UN) und einer Klage gegen den dänischen Staat. Seit Herbst 2013 wird Oliver auf der Fahndungsliste von Interpol unter "abgängige Minderjährige" gesucht. Allerdings hat sich das angesichts der konträren Auffassungen der dänischen und österreichischen Gerichte bisher als zahnlos erwiesen.

April 2014: Die österreichisch-belgische Anwältin Elisabeth Widmaier erhebt im "Fall Oliver" schwere Vorwürfe gegen die EU-Kommission. Entgegen früheren Behauptungen sei die Brüsseler Behörde im dramatischen Fall von Kindesentführung sehr wohl zuständig, da es sich auch um eine Verletzung europäischer Grundrechte handle.

Kommentare

Wergznase melden

Sexismus ist erwünscht, wenn er einer Frau einen Vorteil bringt.

Oberon
Oberon melden

Kennen Sie gar die falschen Frauen? ;-) ICH würde lieber auf einen Vorteil verzichten, wenn ich auf die besagte Weise benachteiligt werde.

annas

hallo an alle, sie sit die mutter, der vater (nicht verheiratet mit der mutter ) so hat also die mutter das Sorgerecht und kann alles machen, soweit die mutter nicht .... anders gestrickt ist. so ist das also... ihr Männer seid nur der spender sonst nichts... das sollte mal in die köpfe reingehen ..

Kiril

Der Vater hat die Obsorge in Dänemark und die Mutter nimmt das Kind und zieht nach Österreich. Ich mein da hat doch das ganze Problem schon begonnen oder? Das war wieder vollkommen ok aber wenn der Vater das gleiche macht (Frau hat Obsorge in Ö und er nimmt das Kind nach Dänemark) ist die Hölle los.
Klingt total nach Gleichberechtigung für mich ... NOT

annas

was ist das nur für ein MANN ? und vor allem nicht verheiratet mit der Mutter des Kindes, und kein Südländer, ja hallo wo ist das Problem, ich persönlich bin entsetzt, aber es geht mich nichts an ? wo ist die Vernunft ? und ...

Seite 1 von 1