'Fall Fritzl': Im Visier der Gutachter

Anklage könnte auf Sklaverei & Mord lauten

'Fall Fritzl': Im Visier der Gutachter

Josef Fritzl scheint mit seinem Leben abgeschlossen zu haben. Nicht dass er sich besonders depressiv zeigte oder offenkundig selbstmordgefährdet wäre. Doch der 73-Jährige wirkt - so wird aus dem Landesgericht St. Pölten, wo der Niederösterreicher seit seiner Festnahme im April 2008 inhaftiert ist, berichtet -, als hätte er sich längst damit abgefunden, für immer hinter Gittern bleiben zu müssen.

Zehn Jahre , fünfzehn, zwanzig, vielleicht sogar "lebenslang". Die maximale Länge der für ihn angebrachten Haftstrafe steht noch nicht fest, mehrere Gerichtsgutachten und der Abschlussbericht der Polizei zu dem grauenhaften Verbrechensfall (siehe Kasten nächste Seite) sind schließlich bislang ausständig.

Vernichtende Fakten. Einige für den Mann vernichtende Sachverständigen-Expertisen liegen der Justiz allerdings schon vor: Erstens die Untersuchungsergebnisse eines Lüftungstechnikers, der die klimatischen Bedingungen in dem Verlies zu überprüfen hatte.

Sein Resümee: In dem Bunker befand sich zwar ein kleiner Ventilator, der dem Abzug von Küchendämpfen und Feuchtigkeit diente - jedoch lediglich in mangelhaftem Maße.

Die Versorgung mit Frischluft für die Gefangenen sei daher hauptsächlich über undichte Stellen im Gemäuer erfolgt. Was bedeutet: Die Opfer hielten sich ständig in einer stickigen Atmosphäre auf, je mehr Personen in dem Kerker waren, desto weniger Sauerstoff blieb ihnen naturgemäß zum Atmen.

Ein Leben in ständiger Todesangst. Wie entsetzlich die Lebensumstände für Elisabeth Fritzl und die drei mit ihr festgehaltenen Kinder gewesen sind, dokumentiert zudem der Bericht eines Elektrotechnikers.

Dieser stellte fest: Jene Stromleitungen, die Josef Fritzl in dem Verlies verlegt hatte, waren dilettantisch installiert worden. Jederzeit habe die immense Gefahr eines Kurzschlusses bestanden, der letztendlich sogar einen Kabelbrand hätte auslösen können, freilich mit fatalen Folgen für die Opfer. Da für sie - laut Gutachter - mit Sicherheit keine Möglichkeit zu einer Flucht gegeben war. Die Tür zu dem Gefängnis war nämlich lediglich per Fritzls Fernsteuerung oder mittels eines außerhalb des Bunkers angebrachten Schalters an der Wand zu öffnen, von innen bestand dazu keine entsprechende Vorkehrung.

Kein Zeitschaltmechanismus. Als Faktum gilt weiters: Die Behauptung des Täters (siehe NEWS, Heft 19/08), das Tor hätte sich im Falle einer längerfristigen Abwesenheit von ihm, also nach Ablauf einer von Fritzl bestimmten Zeit, automatisch geöffnet, wird von den Untersuchungen des Sachverständigen vollends widerlegt. Laut den Angaben des Experten fanden sich keinerlei Hinweise auf einen entsprechenden Schaltmechanismus.

Das heißt: Wäre der Peiniger bei einem seiner Ausflüge oder Urlaube verunglückt - dann hätte dies das Todesurteil für seine Tochter und die Inzestkinder bedeutet. Anzunehmen ist außerdem - den Ausführungen des Elektrotechnikers über die extrem hohe Kurzschlusswahrscheinlichkeit im Bunker zufolge -, dass die Opfer vermutlich während Fritzls Reisen mitunter Tage oder sogar Wochen ohne Licht ausharren mussten. Und dass der Inzestvater - aufgrund des Wissens um die technischen Probleme im Keller - sogar einkalkuliert haben dürfte, irgendwann selbst in der von ihm gebauten "Schreckens-kammer" zu sterben. Denn Tatsache ist: Wäre es während eines seiner "Besuche" im Kerker zu einem (jederzeit drohenden) Totalausfall der Stromzufuhr gekommen - hätte es wahrscheinlich selbst Fritzl nicht geschafft, die schwere Eisentür mechanisch zu öffnen und sich aus dem Verlies zu befreien.

Die ganze Story finden Sie im aktuellen NEWS-Magazin 32/2008