Haftstrafe für Mutter erhöht

Von acht auf zehn Monate erhöht wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger

von Fall Cain Mutter © Bild: APA/STIPLOVSEK DIETMAR

"Ich werte die Belastung durch den Verlust Ihres Kindes durchaus als mildernd, aber man muss bei der Sache bleiben und die Realität so sehen wie sie ist", begründete die Richterin das Urteil gegenüber der Angeklagten. Die Mutter habe gewusst, dass ihre beiden Kinder von ihrem Freund geschlagen worden seien und habe trotzdem nicht gehandelt, meinte Brandstätter. "Deshalb ist ihr Schuldgehalt am obersten Rand zu sehen", erklärte sie.

Verteidiger German Bertsch hatte zuvor betont, dass die Angeklagte bereits seit November 2011 wieder mit ihrem älteren Sohn zusammenlebe und eine "gute Mutter" sei. "Meine Mandantin sieht ein, dass sie versagt hat und mitschuldig ist, aber sie litt damals an einem schweren depressiven Erschöpfungszustand", erläuterte Bertsch. Zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich.

Die Berufung der Angeklagten gegen das erstinstanzlich zugesprochene Trauerschmerzensgeld in der Höhe von 5.000 Euro wurde abgelehnt.

Die Mutter hatte sich in erster Instanz vor dem Landesgericht Feldkirch schuldig bekannt, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn, der dreijährige Cain, starb im Jänner 2011 infolge der Misshandlungen. Der Freund der Mutter wurde Ende März 2012 wegen Mordes nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.

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