Fall Bakary J.: Ex-Beamte
wollen Wiederaufnahme

Anwalt vermutet finanzielle Motive hinter Widerruf - Rast droht mit weiterer Klage

von
Nach Prozessurteil - Fall Bakary J.: Ex-Beamte
wollen Wiederaufnahme

Die drei Polizisten waren wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt worden, nachdem sie am 7. April 2006 den gebürtigen Gambier Bakary J. in einer Lagerhalle schwerst misshandelt hatten, weil er sich zuvor so heftig gegen seine Abschiebung nach Gambia gewehrt hatte, dass ihn der Pilot eines Passagierflugzeuges nicht mitnahm. Die Blutergüsse könnten nicht an diesem Tag (dem 7. April 2006, Anm.) entstanden sein, meinte Kobinia am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Der Anwalt von Bakary J. bezweifelt die von den drei früheren Polizisten genannten Gründe für den Widerruf ihrer Geständnisse. Nikolaus Rast vermutet vielmehr Angst vor Regresszahlungen als Motiv und stellte gegenüber die Frage in den Raum, warum wohl der vierte der 2006 verurteilten Polizisten bei seinem Geständnis bleibe.

Anwalt: Keine Zweifel an Urteil

"110.000 Euro hat die Republik gezahlt. Diese Zahlung wäre ja nicht erfolgt, wenn es Zweifel an dem Urteil gegeben hätte", sagte Rast und gab sich überzeugt: "Der Wiederaufnahmeantrag wird im Versuchsstadium stecken bleiben." Darüber hinaus kündigte der Anwalt an zu prüfen, ob bei der Pressekonferenz am Montag das Datenschutzgesetz verletzt wurde, weil möglicherweise als sensibel einzustufende Patientendaten seines Mandanten präsentiert wurden. "Wenn dem so ist, gibt es gleich die nächste Klage", sagte Rast. Er hat bereits eine Verleumdungsklage gegen die drei ehemaligen Polizisten eingebracht, da sie Bakary J. unterstellten, die Unwahrheit über die Entstehung seiner schweren Verletzungen gesagt zu haben.

Diskussion um Gutachten

Den Äußerungen von Privatgutachter Georg Kobinian hielt Rast unter Berufung auf Recherchen des ORF-Magazins "Thema" entgegen, dass Folgen von Verletzungen sehr wohl erst später sichtbar werden können. In der Sendung vom 27. Oktober hatte ein Spezialist erklärt, dass Brüche, die nicht mit Knochenverschiebungen einhergehen, unmittelbar nach der Verletzung auf einem Röntgenbild nicht unbedingt zu erkennen sind. Außerdem, betonte der Anwalt von Bakary J., fänden die Geständnisse im Strafverfahren volle Deckung im Akt. Die damals tätigen medizinischen Gutachter seien ausgewiesene Experten, fügte Rast hinzu.

Er geht davon aus, dass Angst vor künftigen Zahlungen der Grund für den Widerruf der Geständnisse acht Jahre nach der Verurteilung ist. Neben den 110.000 Euro geht es noch um mehr als 300.000 Euro, die Rast im Namen seines Mandanten nach wie vor fordert. Im Regressweg müssten die früheren Beamten "zahlen bis an ihr Lebensende", meinte der Anwalt. Er übte im gleichen Atemzug Kritik an der Finanzprokuratur, die in diesem Fall die Republik vertritt. "Es ist eine Zumutung, dass man sich mit meinem Mandanten nicht einigt. Der Betrag ist nicht in Stein gemeißelt." Rast fordert 375.000 Euro und eine monatliche Pension für das Opfer.

Amnesty: "Es ist eine Ungeheuerlichkeit"

Auch Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International (AI) Österreich, übte Kritik an der angestrebten Wiederaufnahme des Strafverfahrens. "Es ist eine Ungeheuerlichkeit, was hier probiert wird", konstatierte Patzelt, zumal ein Dritter hineingezogen werde. "Folteropfer brauchen Sicherheit und nicht die Verleugnung der Tat", sagte der AI-Generalsekretär und zeigte sich verwundert darüber, dass der medizinische Gutachter offenbar nicht wisse, dass Frakturen nicht zwangsläufig sofort erkannt werden. "Das ist eigentlich gesichertes medizinisches Wissen. Ich selber bin drei Wochen mit einem gebrochenen Halswirbel herumgelaufen und habe es nicht gewusst", fügte Patzelt hinzu.

Kommentare

Gelberdrache

Ehrlich,ich komme da nicht ganz mit.Ich könnte mir vorstellen das die Polizisten nicht so deppert waren Bakary so zu geschlagen das man es sieht.Wenn,dann am Körper,das sehe ich ein,aber im Gesicht wo es jeder sehen kann,glaube ich nicht.Irgendwie will der Kerl zu Geld kommen,ohne zu arbeiten und der Rechtsanwalt verdient mit.

galileo2
galileo2 melden

Da die Republik Österreich 110.000 Euro an Schmerzensgeld, die bereits an Bakary J. überwiesen wurden, von den Ex-Beamten einfordert und Bakarys Anwalt von der Republik nun mehr als 385.000 Euro samt einer monatlichen Pension von 1.000 Euro zusätzlich will..

der mann bekommt 500.000 euro Schmerzensgeld u dann noch eine pension von 1000 euro?? u das zahlen alles wir? i glaubs ned.

Annforever melden

So der aufmerksame Leser informiert ist, bekommt BJ noch keine Pension und hat auch noch keine 500.000 Euro bekommen. Sich über imaginäre Zahlen aus den Medien aufzuregen birgt nicht viel Intelligenz.
Geld regt sie auf, die Wahrheit scheint sie aber nicht zu interessieren. Neid, ist ein schlechter Begleiter!

melden

Unglaublich was dieser schwer kriminelle Scheinasylant den Steuerzahler bis anhin schon gekostet hat. Viel Geld, das bei unverschuldet in Not geratenen einheimischen Familien wesentlich besser investiert gewesen wäre.

Annforever melden

Hat du Akteneinsicht, kennst du den Fall als Insider, oder woher nimmst du deine Infos um so klar zu urteilen? Eine klare Negativeinstellung reicht noch lange nicht zur Wahrheitsfindung, und jene würde man benötigen um gerecht urteilen zu können.....aber wen interessiert schon Gerechtigkeit, gell?

Ausgebildete Beamte einer Sondereinheit gestehen vor Gericht was sie nie getan haben???? Und meinen das " schon " nach 8 Jahren öffentlich machen zu müssen. Für wie dumm muss man diese besonders ausgebildeten Herren denn halten? Die Wahrheit wissen nur Opfer und Täter, bei jenen wird sie auch bleiben. Dazu haben alle Beteiligten beigetragen.

Seite 1 von 1