"Fahrendes Iglu" kann teuer werden: Auto muss völlig vom Schnee befreit werden

Wer keine Winterreifen hat soll auch nicht fahren Keine Scheibenwischer bei gefrorenen Wischblättern

Die ÖAMTC-Pannenhilfe im Osten Österreichs arbeitete zuletzt auf Hochtouren. Abschleppfahrzeuge standen im Bereich der Wiener Außenringautobahn (A21) und der Westautobahn (A1) für all jene bereit, denen der Sprit ausgehen würde. Ein eindringlicher Appell des Clubs erging an all jene Pkw-Besitzer, die gerade erst losfahren: "Fahrende Iglus" seien gefährlich - und ohne Winterreifen sollte man das Auto unbedingt stehen lassen.

"Fahrendes Iglu" kann teuer werden: Auto muss völlig vom Schnee befreit werden

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner hat einige Tipps parat, um Ärger und Stress im Schneechaos zu vermeiden:

Wagen vollständig abkehren
Im Sinne der eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer sollte man in jedem Fall den Wagen vor Fahrtantritt immer vollständig abkehren. Besonders Lkw-Lenker sollten sich ihrer gefährlichen Dachlasten bewusst sein. Bei einem Unfall ist mit unangenehmen Folgen zu rechnen: Die eigene Haftpflichtversicherung kommt nach einem Crash zwar für die finanziellen Schäden auf, es droht aber eine Rückstufung Richtung Malus. Kommt es zusätzlich zu Personenschäden, drohen außerdem strafrechtliche Folgen. Auch die Polizeistrafe ist nicht ohne: "Theoretisch ist eine Strafe von bis zu 5.000 Euro möglich", so die Club-Juristin. Kleine Gucklöcher in der Windschutzscheibe sind definitiv nicht ausreichend."

Auch die Beleuchtung und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt schneefrei und sichtbar gemacht werden. Abgesehen davon, dass nach wie vor die gesetzliche Verpflichtung besteht, auch tagsüber mit Licht zu fahren, sollte man gerade bei diesem Wetter das Licht einschalten.

Wer keine Winterreifen hat soll nicht fahren
Wer noch keine Winterreifen montiert hat, muss das Auto stehen lassen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen bleibt der Versicherungsschutz allerdings aufrecht. Die Haftpflichtversicherung muss in jedem Fall zahlen und kann keine Regressansprüche an den Fahrzeugbesitzer stellen. Auch die Kaskoversicherung kann nur dann aussteigen, wenn dem Autolenker weitere grobe Unachtsamkeiten nachgewiesen werden können. Etwa dann, wenn der Lenker bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen viel zu schnell unterwegs war.

Haftung des Straßenhalters: Nur selten kann der Straßenhalter verantwortlich gemacht werden, wenn ein Autofahrer auf einer schlecht geräumten Straße einen Unfall hat. Bei Mautstraßen - und dazu zählen aufgrund der Vignettenpflicht auch alle Autobahnen - gilt eine Beweislastumkehr zugunsten der Autofahrer. Dem Straßenhalter muss der Beweis gelingen, dass er bei der Straßenräumung nicht fahrlässig gehandelt hat. Auf allen anderen Straßen kann eine Ersatzpflicht für "Rutschschäden" nur bei grob fahrlässiger Unterlassung der Streuung durchgesetzt werden.

Macht ein Fahrzeug bei tieferen Temperaturen immer wieder Probleme und lässt sich schwer starten, sollten Verbraucher, die bei der Zündung Strom ziehen, wie Gebläse, Radio oder Sitzheizung, vor dem Starten deaktiviert werden. Alles auf einmal beansprucht die Batterie zu sehr. Besser zuerst die Scheiben freimachen, dann das Radio einschalten und zu guter Letzt die Sitzheizung aktivieren.

Keine Scheibenwischer bei gefrorenen Wischblättern
Sind die Wischerblätter einmal festgefroren, auf keinen Fall den Scheibenwischer betätigen. Die Gefahr, dass die Scheibenwischerblätter und der Wischermotor beschädigt werden, ist besonders groß. Zum Lösen empfiehlt sich, auf die Wischerblätter ein Enteisungsmittel aufzutragen. Scheibenfrostschutz rechtzeitig einfüllen und die Pumpe mehrmals betätigen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Frostschutz auch die Düsen erreicht und diese nicht zufrieren.

Was im Winter keinesfalls im Auto fehlen darf: Handschuhe, Schneebesen, Eiskratzer und eventuell ein Starthilfekabel. Bei Fahrten in höher gelegene Regionen sind Schneeketten und eine Klappschaufel mitzuführen.

(apa/red)