Airbus muss demnach aber 81,25 Millionen Euro wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung zahlen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft München prüfte im Zusammenhang mit dem Verkauf von 15 Eurofighter-Kampfflugzeugen für rund 1,7 Mrd. Euro an Österreich seit 2012 Geldströme an Firmen in Großbritannien. Sie ging dem Verdacht nach, dass aus dem Konzern Geld in schwarze Kassen geflossen sein könnte, um damit Schmiergeld zu zahlen. Anfang 2017 hatte die Behörde erklärt, es gebe "wenig Anhaltspunkte" für Bestechung, weil die Empfänger anrüchiger Zahlungen bis dahin nicht ausfindig gemacht werden konnten.
Fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung
Den Ermittlern zufolge stellte sich zwar heraus, dass bei den mit dem Geschäft verbundenen, legalen Kompensationsgeschäften dreistellige Millionenbeträge ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet worden seien, hieß es am Freitag. Dem Unternehmen sei hierbei aber nur eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung zur Last zu legen. Mit dem Bußgeld sollten die Vorteile abgeschöpft werden, die Airbus mutmaßlich gezogen habe.
Wegen angeblichen Betrugs rund um den Eurofighter-Deal hat auch Österreich eine Strafanzeige gegen den Flugzeugproduzenten erstattet.
Ermittlungen der StA Wien laufen weiter
Während die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen den Luftfahrtkonzern Airbus eingestellt hat, laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Eurofighter unabhängig von der Entscheidung in Deutschland weiter, wie ein Behördensprecher Freitagabend auf APA-Anfrage sagte. Wann die Untersuchungen abgeschlossen sein werden, lasse sich noch nicht sagen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien laufen wegen des Verdachts auf Betrug, Bestechung, Geldwäscherei und Untreue.