Kein Rütteln an österreichischer
Regelung für sechste Urlaubswoche

25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber bleiben Voraussetzung

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben. Das österreichische Urlaubsgesetz stelle weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch.

von Urlaub © Bild: istockphoto

Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen.

Forderung, dass auch Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten sechs Wochen bekommen

In dem Rechtsstreit (C-437/17) hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts Bad Schallerbach gegen diese geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben sollten.

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