Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen.
Forderung, dass auch Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten sechs Wochen bekommen
In dem Rechtsstreit (C-437/17) hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts Bad Schallerbach gegen diese geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben sollten.