Darf Leberkäse jetzt
noch Leberkäse heißen?

Der EuGH-Beschluss rund um "Pflanzenkäse" und "Tofubutter" wirft neue Fragen auf

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Käseprodukte, die nicht aus tierischer Milch erzeugt werden, dürfen ab sofort nicht mehr Käse heißen. Das wirft Fragen auf. Etwa: Darf dann Leberkäse noch Leberkäse heißen? Und wie steht es um die Kokosmilch?

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Ist mir nicht wurst - Darf Leberkäse jetzt
noch Leberkäse heißen?

Vegane Produkte dürfen nicht mehr unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Derartige Bezeichnungen seien "Milch"-Produkten vorbehalten, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden, so der Beschluss. Das Gleiche gelte für Begriffe wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt".

Hintergrund ist eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown, wie die APA berichtet. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Cream", weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter.

Das Ende der Sojamilch?

Wenn Veggie-Käse nun nicht mehr Käse heißen darf, weil er nicht aus tierischer Milch erzeugt wird - wie steht es dann beispielsweise um Leberkäse? Ganz im Ernst: Im Grunde dürfte er weder Leber noch Käse heißen. Denn tatsächlich enthält er in der Regel nichts von beidem. Ursprünglich Leber beigemengt, wird heute jedoch meist auf diese Zutat verzichtet. Der Beiname Käse rührt indes von der Form her, erinnert sie doch an einen eckigen Käselaib. Mit Käse, geschweige denn mit tierischer Milch hat das Produkt aber nichts zu tun.

Darf es dennoch weiterhin so genannt werden? Oder sollte auch hier der EuGH durchgreifen und eine klare begriffliche Regelung vorgeben? Die Netzgemeinde reagiert auf die aufkeimende, von einigen tatsächlich ernst gemeinte Frage mit Humor. So fragt ein Leser auf "derstandard.at" beispielsweise: "Sind Fleischtomaten vegan oder muss ich dazu auch den EuGH fragen?" Ein anderer kontert: "... und die Kokosmilch kommt vom Eutersekret der Kokospalme?"

Tatsächlich deckt der EuGH mit seinem aktuellen Beschluss zumindest zweitere Frage klar ab. Nach dem Prinzip Ausnahmen machen die Regel dürfen manche Pflanzenprodukte Milchbegriffe im Namen führen. Dabei bezieht sich der EuGH auf "Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist und/oder wenn die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft des Erzeugnisses verwandt werden." Wie das nun eben bei der Kokosmilch der Fall ist.

Anders bei Sojamilch. Diese stellt keine Ausnahme dar und dürfe folglich, so haben die EuGH-Richter entschieden, nicht den Beinamen Milch tragen. Und wie steht es nun um dem Leberkäse? Gleich mal vorweg: Ausgangspunkt des aktuellen Beschlusses war die Frage, ob Käseprodukte, die nicht aus tierischer Milch erzeugt werden, weiterhin Käse heißen dürfen. Nun ist aber gemeinhin bekannt, dass Leberkäse kein Käse-, geschweige denn ein Milchprodukt ist. Zumal ist, wenn man so will, dessen "Art" aufgrund seiner "traditionellen Verwendung genau bekannt", um es mit den Worten des EuGH-Beschlusses zu formulieren.

Darf Käseleberkäse Käseleberkäse heißen?

Mit anderen Worten: Leberkäse darf weiterhin Leberkäse heißen. Bliebe nur noch eine Frage: Darf Käseleberkäse Käseleberkäse heißen, wenn der Käse, den der Leberkäse enthält, nicht aus Kuhmilch hergestellt wird? Eigentlich nicht.

Hier geht's zum EuGH-Urteil