EU stellt sich gegen
Österreichs Regierung

Die Kürzung der Familienbeihilfe sorgt für Zwist: Die EU-Kommission hat offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland eingeleitet. Grund: Die Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland sei rechtswidrig. "Indexierung ist zutiefst unfair", sagte EU-Kommissarin Marianne Thyssen.

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Österreichs Regierung © Bild: Shutterstock

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der EU-Behörde zu antworten. Nach einem weiteren Mahnschreiben kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die per Verordnung vorgenommene Indexierung, die seit 1. Jänner gilt, rechtskonform ist, wie Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in Reaktion auf die Brüsseler Ankündigung deutlich machte.

Thyssen verurteilte die österreichische Regelung mit scharfen Worten. "Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU", betonte die EU-Kommissarin. Die Maßnahme, die Österreich gesetzt habe, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu eine deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.

Nicht im Einklang mit EU-Recht

Jetzt habe die Analyse der EU-Kommission erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung nicht im Einklang mit EU-Recht stehe. Thyssen stellte auch die Frage, was nach einer Indexierung der Familienbeihilfe noch kommen würde, etwa die Einschränkung von Pensionszahlungen in der EU. Sie verwies auch darauf, dass unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr der Beschluss zur Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde (ELA) getroffen wurde.

"Der österreichische Indexierungsmechanismus ist diskriminierend, da er zu einer Verringerung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich führt, nur weil deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen", erklärte die EU-Kommission zudem in einer Pressemitteilung. "Der Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem solchen Mitgliedstaat niedriger sind als in Österreich, ist für eine Leistung, die als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird, nicht relevant."

Gelassenheit in Österreich

Bogner-Strauß nahm den Start des Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelassen auf. Das Vertragsverletzungsverfahren müsse in der "richtigen Relation" gesehen werden und sei nichts Unübliches, erklärte die Ressortchefin in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Donnerstag. "Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist."

Auch für den Leiter der FPÖ-Delegation im EU-Parlament, Harald Vilimsky, widerspricht die österreichische Regelung dem EU-Recht nicht; die Argumentation der EU-Kommission sei "falsch". Die Kommission übersehe, "dass die Familienbeihilfe im Gegensatz zu ähnlichen Familienleistungen von anderen Staaten NICHT aufgrund einer Erwerbstätigkeit bezahlt wird". Das Familienlastenausgleichsgesetz besage "eindeutig, dass diese Sozialleistung aufgrund des Wohnortes eines Kindes bei einem Elternteil ausbezahlt wird".

Massive Beschwerden bei der Sozialkommissarin

Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

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Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens ist der erste Schritt. Die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen kündigte dies nun offiziell in Brüssel an. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.

Kommentare

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Die Situation wird nur von der Gewinnerseite gezeigt. Wir hier im knausrigen Österreich denken es ist doch gerecht, wenn die Lebenserhaltungskosten in den anderen Ländern herangezogen werden. Wie viele österreichische Firmenchefs und Manager und Controler arbeiten in anderen Ländern bei denen auf unsere Regelung hinauf auch das Kindergeld angepasst werden muss?

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Diese Anpassung werden sich viele Länder auch nicht leisten wollen oder können, somit werden wieder diese Leute nicht gerne gesehen und werden auch durch Repressalien aus dem Land vertrieben. Somit verkorxen die Länder Europas erneut und brauchen wieder neue Grenzen.

Frau Thyssen soll sich schleichen!! Verantwortungslos und untragbar!! Null Ahnung wie alle anderen dieser Nieten in der EU!

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