Familienbeihilfen-Kürzung
"Nicht zulässig"

Die Indexierung der Familienbeihilfe widerspreche dem EU-Recht heißt es. Kritik kommt auch von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban.

von EU-Recht - Familienbeihilfen-Kürzung
"Nicht zulässig" © Bild: JOE KLAMAR / AFP

Betont pro-europäisch und als Brückenbauer zu den renitenten östlichen Mitgliedsstaaten präsentiert sich die von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angeführte schwarz-blaue Bundesregierung. Mit dem augenscheinlich geltendem EU-Recht widersprechenden Plan zur Indexierung der Familienbeihilfe legt sie sich aber vor Beginn des österreichischen EU-Ratsvorsitzes selbst einen Stein in den Weg.

"Nach geltender Gesetzgebung ist das nicht zulässig", machte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen bereits im Dezember 2016 klar. Damals hatte die ÖVP noch unter Rot-Schwarz einen ersten Anlauf zur Familienbeihilfen-Kürzung gestartet. Österreich würde sich dadurch nur einen Bruchteil der gesamten Kinderbeihilfen sparen und sich gleichzeitig einen höheren Verwaltungsaufwand einhandeln, argumentierte die belgische Christdemokratin. Sie wolle "das Fairness-Prinzip nicht für ein paar Peanuts opfern", richtete sie den österreichischen Parteifreunden aus.

Mit dem Kostenargument wies die EU-Kommission im vergangenen März einen deutschen Vorstoß zur Ermöglichung von Familienbeihilfekürzungen zurück. Ohne eine Änderung des EU-Rechts, um die sich Österreich auch bemühen will, riskiert es eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auf die schwarz-blaue Einigung vom Donnerstag reagierte die EU-Kommission jedenfalls kühl. Man werde die entsprechenden "Gesetze auf ihre EU-Rechts-Konformität prüfen, wenn sie einmal angenommen sind", hieß es.

Verstoß gegen direkt anwendbarer EU-Verordnungen

Während der für die ÖVP an den Regierungsverhandlungen beteiligte Sozialexperte Wolfgang Mazal die geplante Indexierung der Familienbeihilfe als europarechtskonform einstuft und einen Vergleich zu privatrechtlichen Unterhaltsleistungen zieht, fällt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eindeutig negativ aus. Die deutschen Rechtsexperten stellten im Jahr 2014 fest, dass eine Anpassung des staatlichen Kindergeldes an das Kostenniveau in einem anderen Mitgliedsstaat "mit Unionsrecht unvereinbar" sei. Mehr noch, sie verstoße gegen Bestimmungen mehrerer direkt anwendbarer EU-Verordnungen. Betroffene könnten ihre Rechte unmittelbar vor innerstaatlichen Gerichten einklagen.

Vor allem droht Österreich aber eine Schwächung seiner politischen Position zu einem Zeitpunkt, da es als künftiges EU-Ratsvorsitzland auf möglichst breite Anerkennung im Kreise der EU-Staaten angewiesen ist. So hat sich etwa der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban, zu dem Kurz Brücken bauen will, scharf gegen die österreichischen Kürzungspläne geäußert.

"Modifizierung" der EU-Verträge

Österreich wolle die EU-Verträge "in kleinen Teilregelungen auf hinterlistige Art und Weise Schritt für Schritt verändern", pochte Orban im vergangenen Februar auf das Prinzip der Gleichbehandlung von EU-Ausländern. Es handle sich um eine "Modifizierung" der EU-Verträge, die Ungarn nicht akzeptiere, sagte der rechtskonservative Politiker, der selbst wegen der Missachtung von EU-Recht in den Bereichen Justiz und Migration am Pranger steht.

Die als diskriminierend kritisierten Pläne scheinen geradezu aufgelegt für die "Problemkinder" Ungarn und Polen, die sich immer wieder über ungerechte Behandlung in der EU beklagen. Ein selbst die Grenzen des EU-Rechts austestendes Ratsvorsitzland Österreich würde es sich nicht gerade leichter machen, gegenüber Budapest und Warschau auf die Einhaltung von EU-Grundwerten zu pochen. Dabei warten auf den österreichischen Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr ohnehin schon zwei schwere Brocken: Die Verhandlungen über den EU-Finanzrahmen und der Abschluss der Brexit-Gespräche.

Briten machen Strich durch die Rechnung

Mit dem Brexit haben auch die österreichischen Pläne zur Familienbeihilfenkürzung zu tun. Schließlich war es die britische Regierung, die den EU-Partnern im Vorfeld des Brexit-Referendums ein entsprechendes Zugeständnis abgerungen hatte. Zu den im Februar 2016 von den EU-Chefs beschlossenen "Goodies" für den britischen Premierminister David Cameron zählte auch die Erlaubnis, Familienleistungen an Zuwanderer aus ärmeren osteuropäischen EU-Staaten dem dortigen Lebensstandard anzupassen. Als damaliger Außenminister sprang Kurz sofort auf den Zug auf und forderte, dass diese Ausnahme auch für Österreich gelten sollte.

Allerdings machten die Briten dem Plan einen Strich durch die Rechnung, indem sie im Juni 2016 gegen eine weitere EU-Mitgliedschaft des Landes stimmten. Der Gipfelbeschluss vom Februar wurde damit offiziell hinfällig. Ein großer Teil der EU-Staaten, die damals nur widerwillig zugestimmt hatten, um den drohenden Brexit abzuwenden, will von den Ausnahmen jetzt nichts mehr wissen. Ganz anders fiel die Reaktion von Kurz aus.

Die gegen eine "Zuwanderung ins Sozialsystem" gerichteten Maßnahmen müssten nach dem britischen Austrittsvotum erst recht umgesetzt werden, sagte der damalige Außenminister. Komme die EU diesem "Umsetzungsauftrag" nicht nach, "werden Stimmungen und Entwicklungen, wie sie in Großbritannien stattgefunden haben, auch in anderen Mitgliedsstaaten stattfinden", warnte er damals vor einem Zerfall der Europäischen Union.

Kommentare

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bucaka

wir haben ohne hin schon so viele kukuks-kinder zu erhalten weil kein dna -test gemacht wird111

naja gegen Schwächere / Ärmere hetzen ist halt einfacher als nach Oben zu kämpfen... ist halt einfache, schöne Kleingeistigkeit...

Karl Schmidt

An alle kurzdenkenden ! Wer bis 3 zählen kann, wird draufkommen, dass das Kindergeld besser im Ausland das Kind und deren Eltern fördert. Bei uns sind die Kindergärten und Schulen sowieso schon voll mit nicht Deutschsprechenden. Besser wäre, wenn Konzerne und Firmen die gesamten Steuern in Österreich abliefern und nicht in Steuerparadiese. Das bringt wesentlich mehr ein (Milliarden statt Million)

Die EU soll sich um ihren Dreck kümmern! Lauter unfähige Abkassierer und Zerstörer Europas! Stopt die Auslandszahlungen! Familien, die mit den Kindern nicht in Österreich leben und arbeiten, haben kein Recht auf Familienbeihilfe! Da können Millionen und Milliarden eingespart werden!

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