Mindestens zehn
Tage Papa-Urlaub

EU-Parlament hat eine EU-Richtlinie für eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschlossen

Das EU-Parlament hat eine EU-Richtlinie für eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschlossen. Nach der am Donnerstag in Brüssel beschlossenen Regelung entsteht erstmals europaweit der rechtliche Anspruch für Männer auf zehn Tage bezahlte Vaterschaftszeit.

von Familie - Mindestens zehn
Tage Papa-Urlaub © Bild: iStockphoto.com

Außerdem haben EU-Bürger Anspruch auf mindestens vier Monate bezahlte Elternzeit. Davon sind zwei Monate nicht auf das jeweils andere Elternteil übertragbar.

Regner begrüßte den Beschluss

Die SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner begrüßte den Beschluss. Ein wichtiger Schritt sei auch das Recht auf flexible Arbeitszeiten für beide Elternteile bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Für Österreich erweitere die Richtlinie auch den Anspruch auf Freistellung beim Pflegeurlaub. In Zukunft stünden Beschäftigten fünf Pflegetage auch für Personen zu, die im gleichen Haushalt leben, aber nicht verwandt sind.

Kritik übt Evelyn Regner an der österreichischen Regierung: "Während wir im Europaparlament alles an einen besseren Ausgleich zwischen Arbeit und Familienleben setzen, führt Schwarz-Blau in Österreich den 12-Stunden-Tag ein, verschleppt die Diskussion um den Papamonat und fantasiert dann von zu viel Bürokratie."

Anderl: "Papamonat rasch umsetzen"

AK-Präsidentin Renate Anderl forderte: "Die Regierung soll den Papamonat jetzt rasch umsetzen." Es brauche einen echten Einkommensersatz statt nur 700 Euro, die hinten beim Kinderbetreuungsgeld für die Väterkarenz wieder abgezwickt würden. "Und es brauche einen Rechtsanspruch und Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber. Die zehn Tage, die in der EU-Richtlinie vorgesehen sind, sollen auf einen Monat ausgeweitet werden. Das ist in einem wirtschaftlich reichen Land wie Österreich leistbar", verlangte Anderl.

Ebenfalls eine rasche Umsetzung des Papa-Monats in Österreich fordert die Privatangestellten-Gewerkschaft (GPA-djp). "Die Verschiebetaktik der Regierung ist unwürdig", erklärte Vorsitzende Barbara Teiber. Auch die SPÖ forderte nun rasche Schritte. Seitens der Koalition hieß es, die Gespräche seien am Laufen.

»Es ist höchst an der Zeit für einen gesetzlichen Anspruch auf den Papamonat«

"Es ist höchst an der Zeit für einen gesetzlichen Anspruch auf den Papamonat", so Teiber. "Die Regierung hat den Papamonat angekündigt, verschoben, wieder abgesagt und erneut angekündigt. Gekommen ist er bis heute nicht", kritisierte sie. "Wie bei der Anrechnung von Karenzzeiten erleben wir auch beim Papamonat eine reine Ankündigungspolitik ohne Substanz. Österreich hat sich vom EU-Parlament überholen lassen, jetzt ist es Zeit, nachzuziehen."

Heinisch-Hosek sieht Regierung am Zug

Auch SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek sieht nun die Regierung am Zug: "Die EU-Richtlinie gibt uns Rückenwind", sagte sie in einer Aussendung. "Es ist höchste Zeit für einen Rechtsanspruch auf einen Papa-/Babymonat." Die SPÖ-Frauen unterstützen die ÖGB-Frauen bei ihrer Forderung nach einem Papa-/Babymonat mit vollem Lohnausgleich ohne Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld, betonte die SP-Abgeordnete: "Dass Väter in Karenz gehen, soll selbstverständlich sein. Der Papa-/Babymonat ist ein Anfang."

Seitens des Vizekanzleramtes von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der den "Papa-Monat" für alle in den letzten Monaten stark forciert hatte, hieß es, die Gespräche seien am Laufen. Auch im ÖVP-geführten Familienministerium verwies man auf die Gespräche mit dem Koalitionspartner. Ein Zeithorizont zur Umsetzung wurde am Donnerstag seitens der zuständigen Ressorts noch nicht genannt.

Worum genau es bei der Diskussion geht

Bei der Diskussion um den "Papa-Monat" für alle geht es um das verbindliche Recht, ein Monat lang nach der Geburt bei Kind und Partner zuhause zu bleiben. Derzeit gibt es nur für öffentlich Bedienstete einen Rechtsanspruch auf diese "Frühkarenz". Privat-Angestellte sind hingegen auf eine freiwillige Vereinbarung mit dem Dienstgeber angewiesen.

Anspruch auf eine Geldleistung ("Familienzeitbonus") haben bereits jetzt all jene, die nach der Geburt des Kindes ihre Erwerbstätigkeit für ein Monat komplett unterbrechen - egal, ob Beamter, unselbstständig Erwerbstätiger oder Selbstständiger. Pro Tag gibt es 22,60 Euro - und zwar für die Länge eines Monats. In Summe bedeutet das rund 700 Euro. Bezieht der Vater danach zu einem späteren Zeitpunkt Kinderbetreuungsgeld, so werden von diesem diese 700 Euro dann wieder abgezogen. Die Bezugsdauer für das Kinderbetreuungsgeld verringert sich dadurch aber nicht.

ÖGB will Umsetzung bei vollem Lohnausgleich

Auch ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann forderte nach dem Beschluss zum Papa-Urlaub im EU-Parlament eine rasche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Papa-Monat für alle Väter in Österreich. Die ÖGB-Frauen fordern den vollen Lohnausgleich des Papamonats - ohne Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld.

"Aus unseren Beratungen wissen wir, dass viele Väter den Papamonat gerne nützen würden. Warum der Wunsch aber nicht Realität wird, hat vor allem zwei Gründe: Bei den einen sind es finanzielle Gründe, die anderen sind vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig", sagte Schumann in einer Aussendung am Donnerstag. "Ohne Rechtsanspruch und ohne Lohnausgleich bleibt der Papamonat somit für viele reines Wunschdenken."

Kommentare