Gleichzeitig sollen den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten eröffnet werden, steuerlich zwischen gewerblich und privat genutztem Diesel zu unterscheiden. Die neuen Steuersätze dürften das vorgeschriebene Minimum nicht unterschreiten, so die Kommission. Außerdem dürfte die Besteuerung von Lkw-Diesel nicht höher sein als die von Pkw-Diesel bzw. Benzin. Bisher machen nur vier Länder - Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien - von der Möglichkeit der Unterscheidung zwischen Pkw- und Lkw-Diesel Gebrauch, heißt es aus der Kommission.
Umwege für Billigsprit
Die Dieselbesteuerung in der EU schwankt derzeit zwischen 782 Euro je 1.000 Liter in Großbritannien und 220 Euro in Bulgarien (Stand 07/2006). Lkw-Fahrer nehmen große Umwege in Kauf, um von niedrigeren Dieselpreisen zu profitieren. 2010 muss der Mindestsatz auf 330 Euro je 1.000 Liter angehoben werden.
Kaum Auswirkungen auf Österreich
In Österreich wird der gängige - mit Biosprit versetzte - Diesel mit 297 Euro je 1.000 Liter besteuert, für den praktisch nicht mehr angebotenen "Normaldiesel" fallen 325 Euro an. Ab Juli 2007 steigen die Sätze durch die Mineralölsteuererhöhung auf 327 bzw. 355 Euro pro 1.000 Liter. Bis 2010 besteht daher kein Änderungsbedarf, heißt es aus dem Finanzministerium.
Wettbewerbsverzerrungen
Der voll liberalisierte Frächter-Markt könne sich diese exzessiven Unterschiede bei der Dieselbesteuerung nicht länger leisten, sagte Steuerkommissar Laszlo Kovacs in Straßburg. Dies verursache signifikante Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen und führe zu unnötigen Umwegen und damit zusätzlichen CO2-Emissionen. Um die entsprechende EU-Steuerrichtlinie zu ändern, bedarf es der Einstimmigkeit der 27 Staaten. Vor zwei Jahren war die EU-Kommission bereits einmal mit einem Vorstoß zur Harmonisierung der Dieselbesteuerung gescheitert. (APA/red)