EU-Kommission geht gegen "Lex MOL" vor: Verfahren gegen Ungarn wird eingeleitet

Umstrittenes Gesetz gegen Übernahme durch OMV OMV-Sprecher Huemer: "Das stärkt uns den Rücken"

Nach Ansicht der EU-Kommission enthält das ungarische Gesetz CXVI aus 2007, "zur Änderung von Bestimmungen über für die öffentliche Versorgung besonders wichtige Unternehmen", wie die "Lex MOL" offiziell heißt, ungerechtfertigte Einschränkungen der Kapital- und Niederlassungsfreiheit. Die Brüsseler Behörde kritisiert vor allem die Vorschriften für Übernahmeangebote und die mögliche Einflussnahme auf die Geschäftsführung von Energieunternehmen.

Laut "Lex MOL" muss im Falle eines Übernahmegebots für einen ungarischen Wasser- oder Energieversorger dieses Angebot von einem Businessplan begleitet werden. Dieser muss allerdings vom Aufsichtsgremium des Bieters abgesegnet werden. Damit würden die Kaufpläne aber frühzeitig bekannt werden, was zu einer beträchtlichen Verteuerung des Angebotes führen könnte. Diese Bedingung scheine "weder passend, um berechtigte Ziele bei der Sicherstellung von Wasser- und Energieversorgung zu erreichen, noch angemessen, da die ungarischen Behörden sowieso das Recht haben, wenn nötig einen Businessplan für ein Zielunternehmen zu entschärfen, sobald ein Angebot vorliegt", kritisiert die EU-Kommission.

Auch die vorgesehene Bestellung von je einem Mitglied im Vorstand, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates durch die ungarische Energiebehörde bei strategisch wichtigen Wasser- oder Energieversorgern ist laut Brüsseler Experten weder geeignet noch angemessen, weil deren Mandat zu unklar sei. Diese Führungskräfte könnten zwar in die Geschäfte des Unternehmens eingreifen, sofern Versorgungsfragen betroffen sind, sie hätten aber keine Repräsentationsfunktion für die betroffenen Firmen und ihre Äußerungen dürften auch nicht als Position der Energiebehörde betrachtet werden. Nach Ansicht der EU-Kommission hat die Behörde ohnehin ausreichend Macht, um die notwendigen Eingriffe zur Sicherung der Versorgung vorzunehmen.

Als Verstoß gegen die Freizügigkeit des Kapitals in der EU sieht die Kommission auch die Beschränkung von bestimmten EU-Übernahmeregeln in Konzernen, an denen der Staat noch eine "Goldene Aktie" hält, wie die Aufhebung von Stimmrechtsbeschränkungen, wenn die Aktionäre eines zu übernehmenden Unternehmens über das Angebot abstimmen.

(apa)