EU: Härteres Gesetz gegen sexuellen Belästigung

Österreich, Deutschland & Holland bei "Spitzen-Grapschern" Neu: EU-weit einheitliche Definition von "sexueller Belästigung"

EU: Härteres Gesetz gegen sexuellen Belästigung

Besonders beliebt scheint das "Grapschen" in Österreich, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden und Schweden zu sein (55 bis 90 Prozent). Bemerkungen über das Aussehen oder schlüpfrige Witze, Anstarren oder Nachpfeifen gehören zu den häufigsten Formen sexueller Diskriminierung (60 Prozent), sexuelle Attacken wurden nur von ein bis sechs Prozent der Arbeitnehmerinnen berichtet.

Keine Obergrenze für Schadenersatzansprüche
Eine der wichtigsten Neuerungen der EU-Richtlinie ist laut einer Mitteilung der EU-Kommission vom Donnerstag, dass es keine Obergrenze für Schadensersatzansprüche des Opfers geben wird. Nur in bestimmten Fällen kann vor dem Gerichtsverfahren eine Obergrenze vereinbart werden. Auch Durchsetzungsmaßnahmen und Sanktionen sind vorgesehen. Das Recht auf Vaterschaftsurlaub soll in allen EU-Ländern eingeführt werden, die noch keine entsprechenden Bestimmungen haben.

EU-weit einheitliche Definition von "sexueller Belästigung"
EU-weit soll erstmals eine einheitliche und verbindliche Definition für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eingeführt werden. Danach ist sexuelle Belästigung jede Form eines "unerwünschten verbalen, nicht-verbalen oder physischen Verhaltens sexueller Natur mit der Absicht oder Wirkung, die Würde einer Person zu verletzen, insbesondere durch die Schaffung einer einschüchternden, feindlichen, herabsetzenden, demütigenden oder feindlichen Umgebung". Belästigung im allgemeinen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf Grund des Geschlechts im Besonderen werden ausdrücklich verboten. Dafür hatte sich das Europa-Parlament eingesetzt.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Gleichbehandlung beim Erlass neuer Gesetze zu berücksichtigen. Begründet werden muss künftig, warum Frauen zu bestimmten Berufen keinen Zugang haben, ausgenommen in Teilen der Armee oder der Kirche. Frauen erhalten das Recht nach einem Mutterschaftsurlaub zu gleichen Bedingungen wie vorher auf ihren Arbeitsplatz zurück zu kehren oder eine "gleichwertigen" Stelle angeboten zu bekommen.

Sexuelle Belästigung wird laut der EU-Studie in den nördlichen und südlichen EU-Staaten sehr unterschiedlich wahrgenommen. Mit Ausnahme Italiens und Frankreichs wurden in den "Süd-Staaten" erst in jüngster Zeit entsprechende Studien durchgeführt. Frauen im Süden sähen im Unterschied zu ihren nördlichen Geschlechtsgenossinnen sexuelle Belästigung häufig als Teil ihrer Bürde an, Frau zu sein.