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zu Roamingebühren

Roaminggebühren in der EU fallen endgültig. Was heißt das aber im konkreten Fall?

von EU - Fragen & Antworten
zu Roamingebühren © Bild: Friso Gentsch/dpa

Pünktlich zur Urlaubssaison ist es endlich soweit: Am nächsten Donnerstag fallen die Roaminggebühren in der EU endgültig, Verbraucher können künftig zum Inlandstarif im EU-Ausland telefonieren. Zusatzkosten dürfen die Anbieter lediglich bei Missbrauch erheben.

Zu welchem Preis kann ich in Zukunft im EU-Ausland telefonieren?

Die Kosten für Telefonate, Kurznachrichten oder die Nutzung des mobilen Internets sind für den Verbraucher genauso hoch wie zu Hause. Wer eine deutsche SIM-Karte besitzt, kann diese ab 15. Juni im Urlaub in Frankreich oder bei der Geschäftsreise nach Belgien zu denselben Konditionen wie in Deutschland nutzen.

Gibt es dafür eine zeitliche Beschränkung?

Nein. Die EU-Kommission hatte zwar zunächst vorgeschlagen, die Gebührenfreiheit im Ausland auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken, scheiterte aber am Widerstand des Europäischen Parlaments. Grund dafür war die Befürchtung, dass andernfalls Missbrauch entstehen könnte.

Was ist mit Missbrauch gemeint?

Beispielsweise, dass ein Verbraucher einen Mobilfunkvertrag in den tendenziell günstigeren osteuropäischen Ländern abschließt, die SIM-Karte dann aber dauerhaft in Deutschland benutzt, um Geld zu sparen. Dafür sind nun Schutzbestimmungen getroffen worden, die dem vorbeugen sollen.

Wie sehen diese Bestimmungen aus?

Wenn eine SIM-Karte häufiger im Ausland als im Inland genutzt wird, liegt der Verdacht des Missbrauchs nahe. Das gilt auch, wenn eine SIM-Karte lange inaktiv bleibt und fast ausschließlich beim Roaming genutzt wird oder wenn ein Kunde mehrere SIM-Karten besitzt und diese nacheinander im EU-Ausland benutzt.

Welche Folgen hat ein festgestellter Missbrauch für den Verbraucher?

Die Telekommunikationsanbieter müssen den Missbrauch zunächst über einen Zeitraum von vier Monaten nachweisen. Verbringt ein Verbraucher mehr als zwei Monate davon im Ausland und nutzt dort seine SIM-Karte häufiger als zu Hause, kann der Anbieter eine Warnung an seinen Kunden schicken. Erst, wenn dieser binnen zwei Wochen nicht reagiert, dürfen Zusatzkosten erhoben werden.

Wie hoch sind die möglichen Zusatzkosten?

Dafür gibt es genaue Obergrenzen. Diese betragen drei Cent pro Minute bei Anrufen, ein Cent pro SMS. Die Kosten für mobiles Internet werden stufenweise herabgesetzt: Zunächst können Anbieter bei Missbrauch 7,70 Euro pro Gigabyte berechnen, 2018 sechs Euro, 2019 nur noch 4,50 Euro - bis ab 2022 dann nur noch 2,50 Euro pro Gigabyte fällig werden.

Warum gibt es diese Einschränkung?

Damit will die EU vermeiden, dass die Kosten für den Verbraucher steigen, in dem Anbieter ihre Tarife erhöhen. Denn diese zahlen für die Nutzung der Infrastruktur ausländischer Netzanbieter nach wie vor Entgelte. Für diese Gebühren, die sich die Telekommunikationsunternehmen gegenseitig in Rechnung stellen, gelten dieselben Obergrenzen.

Besteht dadurch nicht die Gefahr, dass Anbieter einfach vorher ihre Tarife verteuern?

Das ist nicht auszuschließen. In Deutschland ist das teilweise bereits geschehen. Andere Anbieter bieten neue sogenannte "AfD"-Tarife (Kurz für: Ausschließlich für Deutschland) an. Solche SIM-Karten funktionieren im EU-Ausland gar nicht. Die EU-Kommission hat aber auch befristete Ausnahmeregelungen zugelassen, in denen Anbieter trotzdem Gebühren erheben dürfen. Diese sind allerdings nur erlaubt, wenn dem Betreiber andernfalls zu hohe Verluste entstehen würden.

Kommentare

Roland Mösl

Zum Verstehen der Angebot sind sehr gute Grammatikkenntnisse erforderlich. "Freiminunte in die EU" ungleich "Freiminuten in der EU". Wer nur "Freiminuten in der EU" hat zahlt für Anrufe von Ö nach Deutschland, umgekehrt aber nicht.

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