Die 9 wichtigsten Fragen
(und Antworten) zum Brexit

Die Verhandlungsführer von EU und britischer Regierung haben sich auf einen Entwurf für ein Brexit-Abkommen geeinigt.

von EU - Die 9 wichtigsten Fragen
(und Antworten) zum Brexit © Bild: Adrian DENNIS / AFP

Der Vertragstext zum EU-Austritt Großbritanniens Ende März 2019 umfasst 585 Seiten. Er legt eine Übergangsphase fest, klärt die künftigen Rechte der Bürger sowie die Finanzverpflichtungen Londons und soll eine wasserdichte Lösung zur Nordirland-Frage liefern.

1. ÜBERGANGSPHASE

In der Übergangsphase bleibt Großbritannien noch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu verhindern. Sie läuft bis zum 31. Dezember 2020. London muss dabei weiter das EU-Regelwerk anerkennen und Mitgliedsbeiträge zahlen, ohne selbst noch ein Stimmrecht in der EU zu haben. Die britische Regierung darf ihrerseits aber bereits "internationale Abkommen" etwa im Handelsbereich schließen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten. Diese kann einmal verlängert werden.

2. RECHTE DER BÜRGER

In Großbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU mehr als eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert - auch wenn die Bürger später in ein anderes Land umziehen. Dasselbe gilt für Bürger, die erst während der Übergangsphase ankommen. Alle dürfen Familienmitglieder wie Ehe-oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern nachholen.

3. FINANZVERPFLICHTUNGEN

Großbritannien soll alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist - auch wenn diese über das Austrittsdatum und das Ende der Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzt die daraus resultierenden Verpflichtungen auf 35 bis 39 Milliarden Pfund (40,2 bis 44,8 Milliarden Euro).

4. NORDIRLAND

Eine "harte Grenze" mit wiedereingeführten Kontrollen zwischen der britischen Provinz Nordirland und Irland soll verhindert werden. Dazu wird bis zum Juli 2020 über eine von drei Optionen entschieden: Entweder wird die Frage über eine Vereinbarung zu den künftigen Beziehungen gelöst. Reicht die Zeit dazu nicht, kann die Übergangsphase verlängert werden, oder es greift eine Auffanglösung, in der das Vereinigte Königreich bis auf weiteres in einer Zollunion mit der EU bleibt. Für Nordirland würden zudem die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes weiter gelten.

5. STREITSCHLICHTUNG

Kommt es zu Streitfällen über den Geltungsbereich der Austrittsvereinbarung, entscheidet ein Schiedsgremium, dessen Entscheidungen bindend sind. Es kann dabei den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und bei Verstößen Geldbußen verhängen. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere Seite entsprechend des Verstoßes Teile des Austrittsabkommens aussetzen.

6. ATOMMÜLL

Mit dem Brexit tritt Großbritanniens auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Dabei geht es neben der Versorgung von Kraftwerken und medizinischen Einrichtungen mit spaltbarem Material auch um die Zuständigkeit für Atommüll. Für ihn ist nun das Land zuständig, in dem das Material erzeugt wurde.

7. HERKUNFTSBEZEICHNUNGEN

Die mehr als 3000 geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU wie Parma-Schinken, Tiroler Speck oder Steirisches Kürbiskernöl bleiben in Großbritannien weiter geschützt. Zur Anerkennung neu hinzukommender Bezeichnungen ist London aber nicht verpflichtet.

8. KÜNFTIGE BEZIEHUNGEN

In einem eigenen, bisher acht Seiten langen Dokument wird eine politische Absichtserklärung zu den künftigen Beziehungen nach der Übergangsphase umrissen. Ziel ist demnach bei Waren die "Schaffung eines Freihandelsgebiets" "ohne Zölle, Abgaben, Gebühren oder mengenmäßigen Beschränkungen".

Bei den für den Finanzplatz London besonders wichtigen Finanzdienstleistungen wird insbesondere "fairer Wettbewerb" gefordert. Hinzu kommen angestrebte Vereinbarungen etwa zu Luftverkehr, Energie, Fischerei, Verteidigung oder Strafverfolgung. Verhandlungen darüber sollen direkt nach dem Brexit im März kommenden Jahres beginnen.

9. DER ZEITPLAN

25. November 2018
Nach dem grünen Licht der Londoner Regierung kündigte EU-Ratspräsident Donald Tusk einen Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs zum Brexit an. Bei dieser Gelegenheit sollen die Austrittsvereinbarung sowie eine politische Erklärung zu den Eckpunkten für die künftigen Beziehungen gebilligt werden. Zur Vorbereitung des Gipfels kommen am Montag (19. November) die EU-Europaminister zu einem Sondertreffen zusammen.

Dezember 2018
Spätestens jetzt muss nach britischen Angaben das Parlament in London mit der Ratifizierung des Austrittsvertrags beginnen. Angesichts massiver Widerstände gegen den Brexit-Kurs von Premierministerin May wird keine schnelle Entscheidung erwartet - d auch ein Scheitern ist möglich. Parallel wird sich die EU deshalb auch weiter auf ein No-Deal-Szenario ohne Austrittsvereinbarung vorbereiten. Mit Planungen der EU-Kommission dazu dürfte sich der reguläre EU-Gipfel am 13. und 14. Dezember befassen.

Februar/März 2019

Auch im Europaparlament wird eine intensive Befassung mit dem Austrittsdeal erwartet. Letzte Möglichkeit für eine Entscheidung wäre im März. Ein so später Termin sei "zwar nicht wünschenswert, aber technisch machbar", heißt es aus dem Parlament. Es entscheidet über die Austrittsvereinbarung mit einfacher Mehrheit. Im Anschluss müssen die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Nötig sind mindestens 20 EU-Länder, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen.

21./22. März 2019
Letzter EU-Gipfel mit Großbritannien in Brüssel

29. März 2019
Die britische EU-Mitgliedschaft endet um Mitternacht (MEZ, 23.00 Uhr britischer Zeit). Die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen und insbesondere ein Handelsabkommen würden unmittelbar danach beginnen. Um dies zu ermöglichen, ist eine Übergangsphase bis Ende 2020 geplant, in der Großbritannien noch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleibt. Britische und EU-Unternehmen hätten damit wie bisher Zugang zum jeweils anderen Markt. Mitentscheiden darf London in den EU-Gremien aber nicht mehr.

23. bis 26. Mai 2019
Wahl des neuen Europaparlaments, in dem es bisher 73 Abgeordnete aus Großbritannien gibt. Es soll fortan 705 statt bisher 751 Mitglieder haben. Ein Teil der durch den Brexit frei werdenden Sitze wird auf andere EU-Mitglieder verteilt.

1. Juli 2020
Bis zu diesem Datum müssen beide Seiten entscheiden, ob die Übergangsphase einmal verlängert wird. Damit wäre mehr Zeit für die Vereinbarung eines Handelsabkommens, mit dem auch eine dauerhafte Lösung der Nordirland-Frage eng verknüpft ist.

31. Dezember 2020
Die Pflicht Großbritanniens zur Zahlung von EU-Mitgliedsbeiträgen unter dem laufenden mehrjährigen Finanzrahmen der Union endet. Ohne Verlängerung endet auch die Übergangsphase und Großbritannien wäre nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion.

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