EU-Agrarförderungen
auf neue Füße gestellt

Fördermodell wird schrittweise total umgekrempelt - Mehr Mittel für Grünland

Der heimischen Landwirtschaft steht seit dem Jahreswechsel die größte "Agrarrevolution" seit dem EU-Beitritt ins Haus. Schrittweise bis 2019 werden die neuen Regeln zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) umgesetzt. Vor allem in der ersten Säule der GAP, den Direktzahlungen, gibt es Änderungen in der Verteilung. "Vom Ackerbau wandern Mittel zum Grünland", erklärt LK-Generalsekretär August Astl.

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auf neue Füße gestellt

Nach Regionen und Betriebsarten kommt es zu großen Verschiebungen, in Summe "gewinnen" die Berggebiete im Gegensatz zu den Gunstregionen. Grund ist das EU-Ziel der Vereinheitlichung der Direktzahlungen in ganz Europa. Es gilt also nun für Österreich bis 2019 ein Flächenmodell anstelle historischer Einheitlicher Betriebsprämien einzuführen.

Der Landwirtschaftskammer-Generalsekretär erklärte weiters, dass Direktzahlungen von intensiver produzierenden Betrieben in der Durchschnittsbetrachtung hin zu extensiveren Betrieben - in Relation zur Fläche - wandern würden. Und das geschieht, um die tiefgreifenden Änderungen hin zum Flächenmodell, in dem alle Flächen europaweit gleich gefördert werden sollen, abzufedern, eben ab 2015 schrittweise bis 2020. Die Leistungsabgeltungen zielen auf Flächen und nicht mehr auf die Produktion ab, so Astl.

Kein Vermessungschaos

Alle vorhandenen Flächenprämien (Zahlungsansprüche) verloren mit Jahresende die Gültigkeit. Stattdessen werden neue Zahlungsansprüche auf Basis der ab 2015 beihilfefähigen Flächen für extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen zugeteilt. Extensive Grünlandflächen wie Almen oder Hutweiden werden mit dem neuen Verdichtungsmodell errechnet - für ein Fünftel der Flächen werden Zahlungsansprüche schlagend; so soll es nicht wieder zu dem jahrelangen Vermessungschaos kommen, das es auf Almen gab. Das Verdichtungsmodell ist bereits im Rahmen einer Novelle des Marktordnungsgesetzes beschlossen worden.

Die Basisprämie (ab einer Betriebsgröße von mindestens 1,5 Hektar) bei der Flächenprämie beträgt 67 Prozent (von der EU) bzw. 323 Euro pro Hektar, dazu kommen Greening-Prämien in Form eines Aufschlages von rund 45 Prozent - die Summe beider Anteile sei dann mit den aktuellen Zahlungen vergleichbar. Mit 2019 dann wird die Basisprämie voraussichtlich 195 Euro je Hektar und die Greening-Prämie rund 89 Euro pro Hektar ausmachen - so kommt man insgesamt auf knapp 285 Euro pro Hektar. 2015 sind es noch 297 Euro Basis- und 136 Euro Greening-Prämie pro Hektar.

Viele Mittel gesichert

In der Zweiten Säule der GAP hingegen - der hierzulande besonders geschätzten Ländlichen Entwicklungen - hat sich Österreich verhältnismäßig besonders viele EU-Mittel gesichert. Dank der Aufdoppelung durch Bund und Länder stehen fast gleich viel Mittel wie in der vergangenen EU-Budgetperiode zur Verfügung. Hier hob Astl hervor, dass es verglichen zur vergangenen Periode mehr Gelder für soziale Projekte, aber auch beispielsweise für Erzeuger- oder Vermarkungsgemeinschaften, gebe. Mehr fließe auch in den Biolandbau, während der Ackerbau etwas weniger bekomme.

Insgesamt sei bei den notwendigen Reformen "ein guter Kompromiss gelungen", so Astl, "vor allem durch Übergangsregeln" für insgesamt rund 175.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, davon 56 Prozent im Nebenerwerb. Die Durchschnittsfläche beträgt übrigens 19,5 Hektar und 90 Prozent der Fläche nimmt am Agrarumweltprogramm ÖPUL teil. Pro Jahr fließen in der ersten Säule 693 Mio. Euro (um 3,8 Prozent weniger als in der Vorperiode) und in der zweiten Säule 563 Mio. Euro (minus 2,2 Prozent) - 7,7 Mrd. Euro in der gesamten Periode (seit 2014). Die Kofinanzierung EU/Österreich erfolgt fifty-fifty.

Kommentare

Völlig sinnloses Fördersystem!
Wir alle zahlen dafür immer höhere Steuern hochbezahlte Parteigünstlinge in der Verwaltung bestimmen welche Großbauern großzügig unterstützt werden, - und die einst freien Bauern werden immer mehr abhängig von Verwaltung und vom Staat.
Ihnen faire Preise zu bezahlen wäre billiger!

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