Für einen Spottpreis
in den Traumurlaub?

19 statt 190 Euro: So sieht Rechtslage bei verlockenden Preisirrtümern im Netz aus

Jetzt um nur 40 Euro ins Urlaubsparadies - so oder so ähnlich werben Webseiten mit "Error fare"-Schnäppchen. Das sind Preise, die Unternehmen wie Fluglinien oder Hotels irrtümlich ins Netz gestellt haben. Eine Übernachtung im Hotel kann dann schon einmal 19 statt 190 Euro kosten. Doch sind diese Billigangebote bedenkenlos buchbar?

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Error Fare - Für einen Spottpreis
in den Traumurlaub?

"TOP 5* Luxus Hotel auf Bali mit Pool Villa & Frühstück nur 18,50€/Nacht", lautet konkret eines der Angebote - das klingt verlockend. Gebucht werden muss schnell, denn sobald die Unternehmen ihren Fehler bemerken, wird der Preis natürlich wieder auf die entsprechende Summe korrigiert. Deshalb sammeln gewisse "Error Fare"-Webseiten die Vertipper beziehungsweise Preisirrtümer und weisen Schnäppchenjäger darauf hin.

Zahlt der Urlauber letztendlich wieder drauf?

Stellt sich die Frage, ob man am Ende nicht trotzdem den vollen Preis zahlen muss, weil das Hotel oder die Fluglinie reklamiert. "Grundsätzlich ist es so, dass ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden kann", sagt Rechtsanwalt Thomas Stöger. Es müssen für die Anfechtung allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, die für jeden Vertrag gelten: Wenn es dem Käufer auffallen musste beziehungsweise es rechtzeitig von Unternehmensseite aufgeklärt wurde. Kostet eine Nacht in einem Fünf-Sterne-Hotel plötzlich nur eine zweistellige Summe, kann der potentielle Hotelgast davon ausgehen, dass mit diesem Preis etwas nicht stimmt. Und bemerkt das Hotel dann den Fehler noch früh genug, zahlt man am Ende möglicherweise doch den üblichen - teureren - Preis oder der Reiseveranstalter tritt vom Vertrag zurück, sodass man nicht auf Urlaub fahren kann.

Unternehmen können also verlangen, dass der volle Preis bezahlt wird, allerdings muss das vor der Inanspruchnahme der Leistung erfolgen. Sitzt der Urlauber bereits im Flieger und hat beispielsweise nur 40 Euro für einen Flug bezahlt, der 400 Euro wert ist, muss der Käufer auch nichts mehr nachzahlen. "Im Nachhinein einseitig das Entgelt zu ändern, ist nicht zulässig", sagt Stöger. Rechtlich gesehen hat der Schnäppchenjäger nichts zu befürchten, selbst wenn er bewusst die Preisirrtümer ausnutzt. Betrug sei das nicht, wie der Rechtsexperte erklärt. Die Webseiten, die "Error Fares" sammeln und darauf hinweisen, bewegen sich ebenfalls im legalen Bereich.

Ein mulmiges Gefühl kann aber trotzdem bleiben: "Auch wenn diese Buchungen grundsätzlich in Ordnung sind, ist es mit einem gewissen Restrisiko verbunden", teilt Stöger mit. Im schlimmsten Fall darf der Urlauber nicht in den Flieger einsteigen oder man streitet auf dem Rechtsweg mit dem Anbieter um den Preis, anstatt seinen Urlaub zu genießen.

Fazit: Wer ein absolutes Schnäppchen über "Error Fares" machen will, der kann das gerne tun. Derjenige sollte aber immer im Kopf haben, dass eine gewisse Restunsicherheit bleibt.