Erpresser-Massenmails mit drastischen Drohungen im Umlauf

Bundeskriminalamt warnt

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Besonders einschüchternd wirken zum Beispiel Spammails, in denen den Empfängern - neben Privatpersonen auch Firmen - damit gedroht wird, dass bei ihnen Bomben hochgehen, wenn sie nicht einen bestimmten Betrag zahlen. In anderen behaupten die Absender, dass sie von Entführungsplänen gegen die Familie des Adressaten erfahren hätten und gegen eine Zahlung bereit seien, die Informationen weiterzugeben.

Als "psychologisches Druckmittel" wird zum Beispiel behauptet, man habe den Computer des Angeschriebenen gehackt und "Beweise" zu besuchten Porno-Seiten im Internet gesammelt. Der Täter droht mit der Veröffentlichung, falls nicht bezahlt wird. Ähnlich dazu kursieren E-Mails mit nationalsozialistischem Inhalt, wobei der Täter eine Erpressung aufgrund von Wiederbetätigung versuche.

Die Urheber - nach Einschätzung des BK stecken mehrere Tätergruppen dahinter - drohen häufig auch mit Veröffentlichung persönlicher Daten sowie Videos und Fotos. Es handle sich um "Spammails mit erpresserischem Inhalt", die darin angeführten Behauptungen seien "erfunden, auch wenn sie plausibel klingen", betonte das Bundeskriminalamt. Absenderadressen seien von einem geübten Anwender leicht manipulierbar, wodurch das Opfer auch von der eigenen E-Mail-Adresse angeschrieben werden könne, ohne dass zuvor das Konto gehackt werden musste.

Wie bei den bekannten klassischen Spammails können Cyberkriminelle auf verschiedenen Wegen an die Mail-Adressen gelangt sein: Sie war öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich oder aber wurde im Darknet erworben, um eine noch größere Reichweite zu erzielen.

"Das Bundeskriminalamt rät allen Empfängern dieser Mails, diese nicht zu beantworten und auf keinen Fall zu bezahlen oder sonstigen Aufforderungen nachzukommen", wurde betont. "Öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge von unbekannten Absendern und folgen Sie keinen Links. Sollten Sie bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen haben, so brechen Sie diesen sofort ab." Wer schon gezahlt hat, sollte unverzüglich Anzeige erstatten. Ein grundsätzlicher Tipp der Polizei: "Falls Sie einen Bildschirm mit integrierter Kamera haben, verwenden Sie einen Webcamblocker."

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