Salzburg-Finanzen: Erneut
Fußfessel für Monika Rathgeber

Ehemalige Budgetreferatsleiterin tritt nach zweiter Verurteilung zweiten elektronischen Hausarrest an

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Rathgeber wird mit der elektronischen Fußfessel eine sechsmonatige Strafe verbüßen. Sie war im Oktober 2016 wegen Untreue im Zusammenhang mit einem spekulativen Zins-Swapgeschäft schuldig gesprochen worden. Sie soll die Vereinbarung ohne erforderliche Genehmigung und gegen eine Dienstanweisung abgeschlossen haben. Das Gericht sah zunächst von einer Zusatzstrafe (zur ihrer ersten Verurteilung vom Februar 2016) ab. Im Herbst 2017 verschärfte der Oberste Gerichtshof (OGH) aber das Urteil. Die Höchstrichter erkannten Rathgeber auch in einem zweiten angeklagten Fall für schuldig, für den sie in erster Instanz noch freigesprochen wurde. Das Urteil wegen Untreue wurde auf 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, erhöht.

Diesen unbedingten Teil von einem halben Jahr kann sie nun mit der Fußfessel verbüßen. Ihr Antrag wurde in den vergangenen Wochen geprüft. Dabei sprachen gleich mehrere Gründe für die Fußfessel: Rathgeber kann einen Arbeitgeber und einen festen Wohnsitz vorweisen, zudem ist beim erstmaligen Tragen der Fußfessel laut dem Justizanstaltsleiter alles reibungslos verlaufen. Rathgeber werde den elektronisch überwachten Hausarrest Mitte kommender Woche antreten, sagte Zeilberger heute.

Beim ersten Prozess im Zusammenhang mit der Finanz-Causa war Rathgeber im Februar 2016 wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Sie soll mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht haben. Am 1. Juni 2016 trat sie diese Strafe ebenfalls mit einer Fußfessel an. Nach Verbüßung von zwei Dritteln wurde sie am 1. Februar des Vorjahres entlassen.

In einem dritten Strafverfahren, in dem es um die Übertragung von sechs negativ bewerteten Swap-Geschäften von der Stadt an das Land Salzburg ging, wurde Rathgeber Ende Juli 2017 zu einer Zusatzstrafe (zu ihrer ersten Verurteilung) von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Ob der Justiz-Marathon für die ehemalige Referatsleiterin mit der erneuten Genehmigung der Fußfessel ein Ende hat, ist allerdings fraglich: Wegen des Finanzskandals laufen weiter Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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