Bootsunfall im Wörthersee:
SPÖ fordert Aufklärung

In einer parlamentarischen Anfrage an den Justizminister ortet die SPÖ eine Ungleichbehandlung Prominenter durch die Justiz. Im Fokus steht der Bootslenker bei einem Todesfall im Wörthersee, berichtet das Magazin News in seiner aktuellen Ausgabe.

von Ermittlung - Bootsunfall im Wörthersee:
SPÖ fordert Aufklärung © Bild: Shutterstock

In der Affäre um jenen Bootsunfall im Wörthersee, bei dem am 2. Juni ein niederösterreichischer Bauunternehmer ums Leben kam, haben SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und Parteikollegen eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter gerichtet. Im Mittelpunkt der Anfrage, die auf der Parlamentshomepage zu finden ist: ein prominenter Medienmanager, der den Unfall – mit 1,2 Promille alkoholisiert – verursacht haben soll.

In der Anfrage mit dem Titel „Vertuschung statt Opferschutz?“ listen Jarolim und weitere SPÖ-Abgeordnete eine Reihe von Ungereimtheiten in der Causa auf und mutmaßen, dass es beim Bootsunfall – aber auch bei anderen Justizfällen – eine „Sonderbehandlung“ für prominente Beschuldigte gegeben haben könnte. „Es ist (…) nicht das erste Mal, dass in jüngerer Zeit Fälle erkennbar werden, in welchen nicht so sehr die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Fälle das zentrale Anliegen zu sein scheint, sondern vielmehr deren Verdrängung aus der Öffentlichkeit“, heißt es in der Anfrage. „Leider müssen wir in letzter Zeit feststellen, dass in so manchen Verfahren die Frage entsteht, ob gut vernetzte oder sonst bekannte Persönlichkeiten ‚amtlich‘ gleich behandelt werden, wie das für ‚normale‘ Bürgerinnen und Bürger oder Betroffene gilt“, sagt dazu Jarolim. Beim Hauptbeschuldigten beim Bootsunfall handelt es sich laut Anfrage um „Richard G.“, einen Freund des Innenministers.

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Das Verhalten der Behörden sei aufklärungswürdig, schreiben Jarolim und Co in der Anfrage. Sie wollen wissen, was genau geschehen ist, und stellen Justizminister Brandstetter acht Fragen: Etwa, ob er die „Unterdrückung der Namensnennung“ als gerechtfertigt erachte – und sie fragen: „Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Vernetzung des Beschuldigten im engsten Umfeld der ÖVP und dessen Sonderstellung, was die mediale Berichterstattung, speziell dessen -unterdrückte Namensnennung betrifft?“

Anwalt des Bootslenkers in Gegenoffensive

Der Anwalt des Bootslenkers, Alexander Todor-Kostic, hat indes bei der Staatsanwaltschaft „eine privatgutachterliche Stellungnahme samt umfangreichem Fragenkatalog“ eingebracht, wie er zu News sagt: „In dieser Expertise werden zahlreiche Mängel und Unvollständigkeiten im Gutachten des Ermittlungsverfahrens aufgezeigt“. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Wir danken für die Berichterstattung (siehe auch https://www.fischundfleisch.com/lassy/vertuschung-statt-opferschutz-eine-anfrage-im-parlament-zum-toten-vom-woerthersee-39951 )

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