Das neue Testament

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich habe vor einigen Jahren ein Testament gemacht. Das habe ich am Computer geschrieben, und drei Freunde haben dann als Testamentszeugen unterschrieben. Jetzt habe ich gelesen, dass vielleicht sehr viele Testamente in Österreich ungültig sein könnten, weil es eine neue strenge Entscheidung geben soll. Gibt es neue Formvorschriften? Ist mein Testament noch gültig?
Franz P., Oberösterreich

Lieber Herr P.,
ohne Ihr Testament zu sehen, kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, ob es den Formvorschriften entspricht. Ihr Testament muss jedenfalls den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Formvorschriften entsprechen und nicht unbedingt den seit 2017 geltenden strengeren Formvorschriften.

Hinsichtlich der Formvorschriften wird zwischen eigenhändigen und fremdhändigen Testamenten unterschieden: Eigenhändige Testamente sind vom Verfasser selbst mit der Hand zu schreiben und dann zu unterschreiben. Ein Datum sollte ebenfalls angeführt werden, da immer das letzte geschriebene Testament gilt.

Bei fremdhändigen Testamenten wird der Text am Computer geschrieben. Diese Testamente müssen dann vom Erblasser unterschrieben werden. Bei fremdhändigen Testamenten muss bei der Unterschrift des Erblassers ein Zusatz angefügt werden, etwa "mein letzter Wille". Danach müssen auch noch drei gleichzeitig anwesende Zeugen das Testament mit dem Zusatz "als Testamentszeugen" unterschreiben. Jetzt muss auch klar nachvollziehbar sein, um wen es sich bei den Testamentszeugen handelt. Ein Zusatz mit leserlichem Namen, Adresse und Geburtsdatum der Testamentszeugen ist daher für neu errichtete fremdhändige Testamente jedenfalls notwendig.

Die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs betraf die Frage, wo die Zeugen ihre Unterschrift setzen müssen, und betrifft auch ältere fremdhändige Testamente. Demnach ist es eine zwingende Formvorschrift, dass die Unterschriften der Zeugen auf der Urkunde selbst erfolgen müssen. Es reicht also nicht aus, wenn die Testamentszeugen auf dem verschlossenen Kuvert, in dem sich das Testament befindet, unterschreiben. Es reicht auch nicht aus, wenn die Zeugen, etwa aus Platzmangel, auf einem leeren (nächsten) Blatt unterschreiben. Die Unterschriften der Zeugen müssen sich somit direkt auf dem Testament befinden. Bei einem mehrseitigen Testament sollten die Seiten fest verbunden sein, also etwa zusammengeheftet. Diese Verbindung muss bereits vor den Unterschriften bestehen, um einen späteren Austausch von einzelnen Seiten zu verhindern.

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