Entlassung: Wofür darf mich mein Chef wirklich feuern?

Was ist in der Arbeit erlaubt? Und womit überschreitet man als Arbeitnehmer definitiv die Grenze? News klärt auf, wofür Entlassungen zulässig sind und wann man sich keine Sorgen machen muss.

von Arbeitsrecht - Entlassung: Wofür darf mich mein Chef wirklich feuern? © Bild: iStockphoto.com

EIGENTUM

Darf ich Kaffee, Milch und Zucker in der Firma unbegrenzt konsumieren?

In der Steiermark wurde eine Verkäuferin nach 24 ½ Jahren fristlos entlassen, weil sie vom Chef erwischt wurde, als sie sich eine Olive aus dem Regal in den Mund steckte. Die Arbeiterkammer (AK) schaltete sich ein, und die Angestellte bekam Recht. Eher ein Ausnahmefall. Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak: "Grundsätzlich darf ich natürlich gar nichts mitnehmen, was mir nicht gehört. Denn prinzipiell gibt es bei Diebstahl keine Bagatellgrenze und jeder Diebstahl ist potentiell auch ein Entlassungsgrund."

»Bei Diebstahl gibt es keine Bagatellgrenze und jeder Diebstahl ist potentiell ein Entlassungsgrund«

Darf ich privat kopieren und ausdrucken?

Werden große Mengen kopiert oder ausgedruckt, kann ein beträchtlicher Schaden entstehen. Zusätzlich ist das Gerät blockiert, was andere bei ihrer Arbeit behindert. "Wenn es nur einmal geschieht, ist das allerdings noch kein Entlassungsgrund", so die Arbeitsrechtsexpertin Kristina Silberbauer.

TELEFONIEREN

Darf ich private Anrufe vom Firmentelefon aus erledigen?

AK-Oberösterreich-Präsident Johann Kalliauer: "Kurze Anrufe in Notfällen sind erlaubt. Ein Anruf in der Schule der Kinder oder beim Arzt ist nicht verboten." Für alle anderen Anrufe gilt die Regelung, die mit dem Chef getroffen wird.

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Muss ich erreichbar sein, wenn der Chef nach Dienstschluss anruft?

Eine Erreichbarkeit in der Freizeit ist nur dann zulässig, wenn sie auch entlohnt wird. Irene Holzbauer, Leiterin der Rechtsabteilung der Wiener Arbeiterkammer: "Eine Rufbereitschaft ist, wenn sie vereinbart wurde, limitiert denkbar. Maximal ist diese an zehn Tagen im Monat oder in insgesamt 30 Tagen in drei Monaten möglich." Rufbereitschaft muss nicht wie Arbeitszeit, aber doch entlohnt werden.

INTERNET

Darf ich auf meinem privaten Facebook-Profil über den Chef lästern?

Wenn weder der Chef noch die Firma erkennbar sind, ist es rechtlich nicht relevant. Eine Ehrenbeleidigung ist jedoch ein Grund für eine fristlose Entlassung. In Tirol wurde eine Mitarbeiterin entlassen, weil sie auf Facebook mit einem Kollegen befreundet war, der den Chef beschimpfte - und sie dem nicht widersprach.

»Eine Ehrenbeleidigung ist ein Grund für eine fristlose Entlassung«

KRANKENSTAND

Darf ich im Krankenstand einkaufen gehen?

Wer sich fixe Ausgehzeiten vom Arzt bestätigen lässt, ist auf der sicheren Seite. Lebt man alleine, muss man Wege zum Arzt, in die Apotheke oder in den Supermarkt erledigen.

PFLICHTEN

Kann ich Arbeiten ablehnen, die nicht in meinem Arbeitsvertrag stehen?

Irene Holzbauer: "Wer als Buchhalterin eingestellt wurde, muss sicher keine Reinigungsarbeiten verrichten. Grundsätzlich kann man Tätigkeiten ablehnen, aber man muss aufpassen, was im Dienstvertrag steht. Wenn dort festgehalten wurde, dass man auch, zumindest phasenweise, zu anderen Tätigkeiten herangezogen werden kann, muss man diese erledigen."

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ANWESENHEIT

Muss ich den Urlaub abbrechen, wenn es der Chef will?

Laut AK-Expertin Holzbauer ist der Urlaub eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die einzuhalten ist. "Aus dem Urlaub muss man sicher nicht zurückkommen, und im Vorfeld sind jedenfalls die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen."

KINDERWUNSCH

Muss ich beim Einstellungsgespräch sagen, ob ich eines Tages Kinder haben will?

Fragen über den Kinderwunsch muss man nicht beantworten, da sie die Persönlichkeitsrechte verletzen. Werden sie trotzdem gestellt, ist sogar eine Falschaussage zulässig.

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ALKOHOL

Darf ich in der Mittagspause ein Bier trinken?

Je nach Beruf kann das zulässig sein, oder auch nicht. Berufsfkraftfahrer dürfen beispielsweise gar keinen Alkohol trinken. Ansonsten geht es um die Arbeitsfähigkeit und nicht um den Alkoholkonsum. Arbeitsrechtlerin Doris Braun: "Arbeiter muss man bei Alkoholmissbrauch mindestens zwei Mal ermahnen. Bei Angestellten ist es weniger klar geregelt, einmaliger Alkoholkonsum wird für eine Entlassung aber nicht reichen."

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im News 19/2014.

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