In den vergangenen Wochen war keiner so kooperativ wie er: Er fütterte die Justiz und das Bundeskriminalamt mit Bergen von Dokumenten, und er kam aus New York, wann immer der Ruf der Justiz an ihn erschallte. Flöttl ein Verdächtigter, wie ihn sich die Justiz nur wünschen kann: kooperativ, unkompliziert und in marginalen Beschuldigungspunkten sogar teilgeständig.
Unsicher ist derzeit, ob ein oder zwei Personen der zweiten Managementebene (ein Informant aus dem Justizbereich) noch zusätzlich angeklagt werden darunter eine Frau in leitender Stellung. Von diesen ein oder zwei Nebenpersonen abgesehen ist die Liste der (wahrscheinlich) anzuklagenden Verdächtigen erstaunlich kurz:
Helmut Elsner , Zentralfigur in Verbindung mit den Flöttl- schen Überseespekulationen. Elsner gilt als (mutmaßlicher) Haupttäter. Er hat nach dem Bekanntwerden der Verluste im November 2000 den Bawag- Aufsichtsrat dazu gedrängt, ihm eine vorzeitige Pensionsabgeltung in Höhe von 93 Millionen Schilling auszuzahlen, und die Verluste erst danach dem Aufsichtsrat gebeichtet. Elsner droht neben der Anklage wegen Untreue daher auch noch eine Anklage wegen Betrugs.
Dkfm. Johann Zwettler war ab 2003 der Nachfolger von Elsner (und wird daher in einer späteren Anklage möglicherweise die Vorgänge um die Refco-Involvierung zu verantworten haben), aber ab dem Juni 1995 auch ganz intensiv in die Flöttl-Geschäfte involviert. In abgestufter Verantwortung droht daher auch ihm eine Anklage wegen Untreue.
Magister Peter Nakowitz . Er war zwar erst ab April 2003 Vorstandsmitglied der Bawag (Karibik 3 wurde zur Gänze im Jahr 2000 abgewickelt), unter Elsners Führung war er aber als Generalsekretär und engster Mitarbeiter hautnah an der Abwicklung und Vertuschung von Karibik 3 beteiligt. Auch ihm droht daher eine Anklage wegen Untreue.
Wolfgang Flöttl wird mutmaßlich nur wegen Beihilfe zur Untreue unter Anklage gestellt, wobei ihm weitgehende Mitwirkung an der Aufklärung und gute Zusammenarbeit mit den Untersuchungsbehörden angerechnet werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, darf er mit einem wesentlich milderen Strafausmaß rechnen.
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