Elsner muss weiter hinter Gitter bleiben:
Enthaftungsantrag wurde erneut abgelehnt

Bandion-Ortner: Verfahrensdauer sei angemessen Prozess-Pause für Protokolle und Gutachten genutzt

Ein neuerlicher Enthaftungsantrag von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ist vom Schöffengericht abgelehnt worden. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert hatte den Antrag mit Hinblick auf die seit 1. Jänner 2008 geltende neue Rechtslage gestellt, da die Strafprozessordnung (StPO) reformiert wurde. Insbesondere durch die eineinhalbmonatige Unterbrechung der Hauptverhandlung im BAWAG-Prozess sei eine Verzögerung eingetreten und Elsner müsse enthaftet werden, argumentierte Schubert. Außerdem liege bei seinem zweimal operierten älteren Mandanten der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht vor.

Elsner muss weiter hinter Gitter bleiben:
Enthaftungsantrag wurde erneut abgelehnt

Die Verfahrensdauer im Prozess bewege sich in angemessenem Rahmen, erläuterte Richterin Claudia Bandion-Ortner den Beschluss, die Untersuchungshaft Elsners nicht aufzuheben. Mit ihrer Prognose, der Mitte Juli begonnene Prozess werde bis zum Weltspartag beendet sein, sei sie am Anfang wohl "etwas zu optimistisch" gewesen, räumte sie ein. Allerdings seien während des Verfahrens Ausdehnungen erfolgt und viele Unterlagen neu vorgelegt worden, auch die Verantwortungen der Angeklagten hätten sich durch die Geständnisse teilweise verändert. "Ich glaube nicht, dass wir uns den Vorwurf machen lassen müssen, dass wir trödeln", so Bandion-Ortner.

In der Verhandlungspause habe der Senat tausende Seiten Protokoll aufgearbeitet, die nun vor Ende des Verfahrens zur Verfügung stünden. Das Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner, das präsentiert werde, sei aber der wichtigste Grund für die Verhandlungspause von Ende November bis Mitte Jänner.

Elsner sitzt als einziger der neun Angeklagten seit Mitte Februar 2007 in Untersuchungshaft. Er war in der U-Haft zweimal operiert worden, einmal am Herzen und einmal an der Prostata. (apa/red)