Einschreiben falsch zugestellt: Kärntner Postler von einem Schöffengericht verurteilt

Mutter des Adressaten nahm das Schreiben entgegen Drei Monate bedingt: Jetzt droht die Entlassung

"Ich bin seit 1984 bei der Post und weiß, dass 'blaue Briefe' ausschließlich eigenhändig zu zustellen sind", räumte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Auf Bitten der Mutter des nicht anwesenden Adressaten habe er das Schreiben jedoch der Frau ausgehändigt. "Sie hat neben mir ihren Sohn angerufen und dessen Einverständnis eingeholt", erklärte der Postbedienstete.

"Mein Sohn ist ein Chaot und lässt Briefe gerne liegen", erklärte die Mutter dem Schöffensenat. Deshalb habe sie den Postbeamten gebeten, ihr das Schreiben auszuhändigen. In der Folge habe sie den "blauen Brief" selbstverständlich ausgehändigt. Nachdem der junge Mann der Aufforderung des Bezirksgerichtes Spittal, einen Termin wahrzunehmen, nicht nachgekommen war, behauptete er, den Brief überhaupt nie gesehen zu haben. Dadurch kam es zur Anklage gegen den Postbeamten.

"Die Behörden müssen sich darauf verlassen können, dass amtliche Schreiben ordnungsgemäß zugestellt werden", erklärte Richterin Michaela Wietrzyk. Da der Angeklagte jedoch unbescholten sei und in 20 Dienstjahren "immer korrekt und kompetent" gehandelt habe, könne man von einem "einmaligen Fehltritt" ausgehen. Selbst Staatsanwalt Borotschnik forderte ein mildes Urteil, das letztendlich drei Monate bedingt lautete. Der 37-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Auf alle Fälle wird sich der Postbeamte jetzt auch einem dienstlichen Disziplinarverfahren stellen müssen. "Im Extremfall droht meinem Mandanten sogar die Entlassung", bestätigte der Strafverteidiger Hans Jalovetz. (apa)