Ein Land das gerne zur Wahlurne schreitet:
Die Schweizer wählen nicht nur Nationalrat

Alle Informationen über das komplexe Wahlsystem Wähler haben die Möglichkeit, sich aktiv einzubauen

Ein Land das gerne zur Wahlurne schreitet:
Die Schweizer wählen nicht nur Nationalrat

Bei den Nationalratswahlen reichen einzelne Parteien Wahlvorschläge auf Listen (Kandidatenlisten) ein. Die Wählenden können die Listen unverändert abgeben, abändern oder eine eigene "Mischung" zusammenstellen. Jede Liste darf höchstens so viele Namen enthalten, als im betreffenden Wahlkreis (Kanton) Sitze vergeben werden. Wollen Wählende die Listen abändern, müssen sie dies handschriftlich tun.

Panaschieren und Kumulieren
Es ist auch möglich, Vertretern mehrerer Parteien eine Stimme zu geben. Da kann dann auch eifrig "panaschiert" oder "kumuliert" werden. Unter Panaschieren versteht man Folgendes: "In den Wahlkreisen, in denen bei der Nationalratswahl mehrere Sitze zu vergeben sind und deshalb eine Proporzwahl durchgeführt wird, können die Wähler und Wählerinnen auf einem vorgedruckten Wahlzettel Namen von Kandidaten oder Kandidatinnen streichen und anderen Stelle Namen aus anderen Listen desselben Wahlkreises eintragen." Kumuliert wird, wenn der Name eines Kandidaten zweimal auf dem Wahlzettel eingetragen wird.

Eigene Listen erstellen
Es kann auch eine eigene Liste erstellt werden: Da wird eine amtliche, aber leere Liste handschriftlich ausgefüllt. Es dürfen allerdings nur Kandidaten eingetragen werden, die auf einer Parteiliste im Wahlkreis aufgeführt sind.

200 Sitze zu vergeben
Jede Kandidatenstimme und jede Zusatzstimme auf einem Wahlzettel wird dann als Parteistimme derjenigen Liste (Partei, Wählergruppe) gutgeschrieben, deren Bezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist. Die Zahl der erzielten Parteistimmen ist maßgebend für die Verteilung der Mandate (Sitze) an die verschiedenen Listen. Insgesamt sind im Nationalrat 200 Sitze zu vergeben.

Ausnahmen im System
Diese Regeln gelten allerdings nur in den Kantonen mit mehr als einem Sitz im Nationalrat. In in Glarus, Uri, Ob- und Nidwalden sowie in den beiden Appenzell, wo der einzige Nationalrat im Mehrheits-Verfahren (Majorz) gewählt wird, kann für jede wählbare Person gestimmt werden.

Die "Kleine Kammer"
Außerdem wird auch der Ständerat gewählt. Die "Kleine Kammer" zählt 46 Sitze. 20 Kantone stellen je zwei Abgeordnete, die früheren Halbkantone (Ob- und Nidwalden, Appenzell Außer- und Innerrhoden, Basel Stadt und Basel-Landschaft) je einen Vertreter. (apa/red)