Ein Fall für den Volksanwalt: Stadlers Ab-
gang bringt bringt FPÖ in die Zwickmühle

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Stadler wäre ja bis Mitte 2007 Volksanwalt und könnte dies auch solange bleiben. Wenn Stadler allerdings in den Nationalrat wechselt, muss eine Nachbesetzung erfolgen und dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Grünen als nun drittstärkste Partei das Nachnominierungsrecht haben oder die FPÖ zumindest bis Mitte 2007.

Laut Öllinger schreibe die Verfassung vor, dass das Nominierungsrecht bei dem Klub bliebe, der 2001 Stadler vorgeschlagen habe. Dies wäre der FPÖ-Klub, "aber diesen Klub gibts ja nicht mehr. Jetzt gibt es den freiheitlichen BZÖ-Klub und es kann ja kein imaginärer Klub das machen. Das heißt, wenn der Sinn des Gesetzgebers nachinterpretiert wird, müsste eigentlich die nach den Wahlen drittstärkste Partei nachnominieren und das sind die Grünen".

Für die FPÖ könnte es aber noch einen anderen "worst case" geben, wenn nämlich vom BZÖ die Nominierung erfolgte. Außerdem gerate die FPÖ in ein Zeitproblem. "Wenn Stadler am 29. Oktober zurücktritt, kriegt der dann noch amtierende Nationalratspräsident Andreas Khol das Schreiben am 30. Oktober. Da ist aber die konstituierende Sitzung, da gibt's keinen Khol mehr. Dann muss die neue Präsidentin sagen, so jetzt besorge ich mir ein Gutachten. Jedenfalls kann aber nicht irgend jemand hergehen und sagen, wir müssen den Nationalrat in der Fassung von 2001 irgendwo im Kammerl konservieren und bei Bedarf treten die 183 Abgeordnetne mit langen Bärten wieder heraus und tun so, als ob noch 2001 wäre".

Als Indiz dafür, dass die FPÖ den Volksanwaltsposten indirekt schon aufgegeben habe, nennt Öllinger die Bestellung des "Weggefährten Stadlers und Büroleiters in der Volksanwaltschaft, Norbert Nemeth, zum Klubdirektor der FPÖ". Dies deute darauf hin, dass der "Burschenschafter der Olympia" noch versorgt werde und die "Herrschaft Stadlers" als Volksanwalt zu Ende gehe. "Offenbar rechnen sich die gar keine Chancen aus".

(apa/red)