Ehemaliger Wiener Top-Kriminalist
angeklagt: Beamter seit 2007 suspendiert

2006: Schießerei im Cafe "Cappuccino" als Auslöser 2007: Fotos mit Wiener Rotlichtgröße aufgetaucht

Der Fall des nun angeklagten und seit drei Jahren suspendierten Chefinspektors ist eine Facette der sogenannten Wiener Polizei-Affäre, bei der mehrere Spitzenbeamte unter anderem wegen angeblich allzu enger Rotlicht-Kontakte ins Gerede kamen. Der frühere Landespolizeikommandant Roland Horngacher musste in weiterer Folge aus dem Dienst ausscheiden, Ernst Geiger hatte wegen der Affäre keine Möglichkeit, sich um den Posten des Polizeipräsidenten zu bewerben.

Ehemaliger Wiener Top-Kriminalist
angeklagt: Beamter seit 2007 suspendiert

Der mittlerweile rehabilitierte Geiger ist heute Abteilungsleiter im Bundeskriminalamt. Der Chefinspektor kam unter anderem im Zuge der Ermittlungen um die Schießerei im Cafe "Cappuccino" in Hernals ins Gerede. Eine Chronologie des Falles:

30.5. 2006: Vier Männer stürmen kurz nach Mitternacht in das Cafe "Cappuccino" in Hernals und beginnen eine wilde Schießerei. Zwei Personen werden lebensgefährlich verletzt, einer der Männer stirbt. Zunächst sieht die Geschichte so aus, als wäre es ein Racheakt gewesen, der sich gegen eine "Muki" genannte Rotlicht-Größe gerichtet habe. Vier Personen werden zunächst festgenommen, darunter Munir F. alias "Muki", der Gast im "Cappuccino" war.

14.3. 2007: Es wird bekannt, dass das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) gegen einen weiteren Wiener Kriminalbeamten ermittelt. Es taucht Bildmaterial auf, auf dem der Gruppenführer der Kriminaldirektion 1 (KD 1) auf der Hochzeitsfeier einer bekannten Wiener Rotlichtgröße zu sehen sein soll. Mit dem Chefinspektor auf dem Foto ist der kürzlich von Beamten des Kriminalkommissariats West verhaftete Dragan J. alias "Repic - der Zopf". Der Polizist, der seine Unschuld beteuert, wird versetzt.

21.3. 2007: Der Chefinspektor wird vom Dienst suspendiert.

26.6. 2007: Im Wiener Landesgericht beginnt ein Prozess, den der suspendierte Chefinspektor gegen einen jahrelang in der Unterwelt als "Aufpasser" beschäftigten Mann wegen übler Nachrede und Kreditschädigung angestrengt hat. Der 36-Jährige, wegen dessen Aussagen es zur Suspendierung des Beamten gekommen sein soll, belastet den Polizisten erneut schwer: Unter anderem behauptet er, dieser habe für eine Auskunft eine teure Uhr verlangt. Der Ermittler weist erneut alle Vorwürfe zurück. Weil der Wahrheitsbeweis des 36-Jährigen laut Richterin nicht eindeutig gelungen ist, wird er zu einer teilbedingten Geldstrafe wegen übler Nachrede verurteilt.

23.11. 2007: Knalleffekt im Prozess um den Mord im Cafe "Cappuccino": Die Staatsanwaltschaft zieht die Anklage gegen einen 39-Jährigen zurück. Der einzige Belastungszeuge, der zunächst den Angeklagten noch als Todesschützen identifiziert hat, sagt im Prozess, er sei von der Polizei instrumentalisiert worden und habe den Täter in Wahrheit nicht gesehen. Die Ermittlungen in dem Fall hatte die von dem suspendierten Chefinspektor geleitete Gruppe der KD 1 inne. Der Verdacht wird laut, dass einseitig in eine falsche Richtung ermittelt und ein angeblicher Belastungszeuge zu einer unrichtigen Aussage gedrängt wurde. Das BIA untersucht die Causa, auch die Mordermittlungen selbst werden neu aufgerollt.

28.11. 2008: Munir F. alias "Muki" wird in Zusammenhang mit der Schießerei im "Cappuccino" zu drei Jahren Haft wegen Zeugenbeeinflussung verurteilt. Er soll mehrere Personen veranlasst haben, den Verdacht auf den 39-Jährigen zu lenken. Einer der zur Entlastung von "Muki" aufgebotenen Zeugen zündet jedoch eine Bombe. "Muki" soll demnach mit dem suspendierten Chefinspektor bestens bekannt gewesen sein. Der Zeuge behauptet, in den Ermittlungen im Fall "Cappuccino" eine Aussage gemacht zu haben, in der er unter anderem Angaben über den möglichen Schützen getätigt habe. Der Chefinspektor hätte jedoch das Protokoll danach zerrissen.

16.2. 2010: Für den Chefinspektor wird es eng: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg bringt beim Wiener Straflandesgericht eine Anklage ein, die sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch liest. Dem ehemaligen Gruppenleiter wird Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Nötigung, falsche Zeugenaussage, Bestimmung zur Falschaussage, Betrug und das Begehen strafbarer Handlungen unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheiten angelastet. Dafür ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen. Die Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig.

10. 1. 2011: Der Prozess gegen den suspendierten Wiener Polizeichef startet. Dem 53-Jährigen werden Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Nötigung, falsche Zeugenaussage, Bestimmung zur Falschaussage, Betrug und das Begehen strafbarer Handlungen unter Ausnützung seiner Amtsstellung angelastet.

(apa/red)