Ehefrau erstochen:
Lebenslange Haft

Ein 67-jähriger Mann, der am 20. Mai 2018 seine Ehefrau auf offener Straße in Wien-Favoriten erstochen hat, ist am Montag am Landesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Aufgrund der Tatumstände und der massiven einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten "war mit der Höchststrafe vorzugehen", sagte Richterin Eva Brandstetter.

Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, reagierte der 67-Jährige mit längerem Schweigen, ehe er bejahte. Dann meinte er ergänzend: "Ich bin nicht gestraft worden, weil ich diese Tat begangen habe, sondern weil ich Albaner bin." Die nächste Frage, ob er das Urteil akzeptiere, beantwortete er dann nicht mehr. Statt dessen hielt er in seiner Muttersprache einen Monolog und wurde schließlich von zwei Justizwachebeamten aus dem Saal gebracht. Verteidigerin Irene Pfeifer erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Acht Mal auf Frau eingestochen

Er habe deshalb mit einem Küchenmesser acht Mal auf die 59-Jährige eingestochen, weil diese bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße im Zuge eines Wortgefechts ein "schmutziges Wort" gesagt hätte, das er nicht wiedergeben wolle. Außerdem habe sie ihn "wie ein Mann" am Kragen gepackt und bespuckt. Auf die seiner Meinung nach gotteslästerlichen Äußerungen seiner Frau seien Wut und Zorn in ihn gefahren, präzisierte darauf der 67-Jährige: "Ich war außer mir." Seine Frau habe "eine abnormale Provokation" begangen und zudem den Verdacht geäußert, er habe ein Naheverhältnis zu ihrer Nichte: "Wenn sie keinen Gott hat, hat sie kein Recht mehr in der Gesellschaft zu leben."

In Tötungsabsicht habe er aber keinesfalls zugestochen, beeilte sich der Mann zu betonen: "Das schwöre ich Ihnen bei meinem letzten Tropfen!" Er sei im Tatzeitpunkt "seelisch zerstört" gewesen, ihm sei "dunkel vor Augen geworden". Er wisse nicht mehr, "wie ich gestochen habe. Ich habe kein Blut gesehen. Ich hab' gemeint, ich habe sie vielleicht verletzt. Ich habe überhaupt nicht an ein Tötungsdelikt gedacht." Es sei schwer, das zu beweisen, "aber ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passieren wird."

Bereits zwei Morde an Frauen

Der 67-Jährige ist allerdings bereits zwei Mal im Gefängnis gesessen, weil er in jüngeren Jahren zwei Frauen getötet hatte. In den 1970er-Jahren wurde er in Deutschland verurteilt, weil er in betrunkenem Zustand seine damalige Freundin erstochen hatte. Eigenen Angaben zufolge verbüßte er dafür 20 Monate. 1992 verhängte das Schweizer Kantonsgericht Graubünden über den Kosovo-Albaner wegen Mordes 17,5 Jahre Haft. Bei einem Raub hatte er einer Frau ein Messer elf Mal in Gesicht, Hals und Brustkorb gerammt.

In Wien wurde der Mann dann 2008 wegen Suchtgifthandels zu fünf Jahren verdonnert. Im Gefängnis lernte er seine spätere Ehefrau kennen. Als diese entlassen wurde, heirateten die beiden, nach Verbüßung seiner Strafe zog er bei ihr ein. Zwei Mal zeigte sie ihn wegen gefährlicher Drohung an. Beide Verfahren wurden eingestellt. Das erste Mal zog sie ihre belastenden Angaben zurück, beim zweiten Mal reichte die Beweislage nicht aus.

Eifersucht als Motiv

Ende Dezember 2016 verließ die Frau ihren Ehemann und begab sich für ein paar Wochen in ihre serbische Heimat. Als sie im Februar 2017 zurück nach Wien kam, wohnte sie bei ihrem Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung. Ihrem Mann verschwieg sie die Adresse, die dieser jedoch herausbekam, indem er ihrer Nichte für die entsprechenden Informationen Geld bezahlte.

Staatsanwältin Andrea Kain betonte, das Motiv sei nicht die Beleidigung Gottes, sondern Eifersucht gewesen. Der Angeklagte habe die Trennung nicht verkraftet: "Er konnte das nicht akzeptieren." Daher habe er ein 30 Zentimeter langes Filetiermesser eingesteckt und habe damit seine Frau abgepasst.

»Ich bin nicht gestraft worden, weil ich diese Tat begangen habe, sondern weil ich Albaner bin«

Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, reagierte der 67-Jährige mit längerem Schweigen, ehe er bejahte. Dann meinte er ergänzend: "Ich bin nicht gestraft worden, weil ich diese Tat begangen habe, sondern weil ich Albaner bin."

Die nächste Frage, ob er das Urteil akzeptiere, beantwortete er dann nicht mehr. Statt dessen hielt er in seiner Muttersprache einen Monolog und wurde schließlich von zwei Justizwachebeamten aus dem Saal gebracht. Verteidigerin Irene Pfeifer erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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