Alle Fakten zur E-Zigarette

Wie viel kostet die E-Zigarette? Wo darf man sie rauchen? Und macht sie süchtig?

Wo bekomme ich die E-Zigarette? Wie viel kostet sie? Und darf man sie in Nichtraucherzonen verwenden? Die elektrische Zigarette wirft haufenweise Fragen auf. Wir wollten es genauer wissen und stellten für Sie die wichtigsten Fakten rund um die E-Zigarette zusammen.

von Frau raucht E-Zigarette © Bild: Corbis

Was ist die E-Zigarette?

Die E-Zigarette besteht aus einem Akku, einem elektrischen Verdampfer und einem Aroma-Depot. Während das Depot den Filter mimt, bildet der Akku den vorderen weißen Teil der Zigarette nach. An der Spitze befindet sich eine LED-Lampe. Sie imitiert die Zigarettenglut. In das Gerät wird eine auswechselbare, mit Flüssigkeit - sogenannten Liquids - gefüllte Kapsel eingesetzt. Es gibt sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Liquids, die Zug um Zug inhaliert werden.

Wo kann man E-Zigaretten und Depots kaufen?

Zu kaufen gibt's die E-Zigarette ebenso wie nikotinfreie Depots in Trafiken, Apotheken und Online-Shops. Nikotinhaltige Depots dürfen hierzulande weder in der Apotheke noch in der Trafik verkauft werden. Sie kann man nur online beziehen.

Ist das Rauchen nikotinhaltiger Depots strafbar?

Zwar ist der Verkauf nikotinhaltiger Depots in Österreich verboten, nicht aber der Gebrauch. Wer also aus dem Ausland nikotinhaltige Depots bezieht und raucht, muss keine Angst haben, sich damit strafbar zu machen.

Wie viel kostet die E-Zigarette?

Startersets gibt's online ab rund 60 Euro. Ein solches Set enthält in der Regel einen Akku, einen Verdampfer, ein Ladegerät, einen USB-Ladeadapter, fünf Depots und ein Etui. Die Preise schwanken je nach Zubehör und Anbieter. Eine Zehner-Packung Depots zum Nachfüllen erhält man ab rund zehn Euro. Wie viele Züge ein Depot hergibt, hängt von der jeweiligen Größe ab. Laut Prof. Mayer reicht ein Depot für rund 300 Züge. Geht man von zehn Zügen pro Zigarette aus, so entspricht ein Depot 30 Zigaretten. Ergo: Zehn Euro für 300 "Zigaretten" inklusive 60 Euro Startinvestitionen.

Darf man die E-Zigarette in Nichtraucherzonen rauchen?

Die E-Zigarette enthält keinen Tabak, sondern maximal Nikotin in Reinform sowie andere Zusatzstoffe wie Aromen. Daher unterliegt sie auch nicht den Nichtraucherschutzbestimmungen des Tabakgesetzes. Mit anderen Worten: Im Moment darf man dampfen, wo man will. Künftig soll die E-Zigarette aber ins Tabakgesetz aufgenommen werden. Ob sich dadurch etwas ändert, wird sich weisen.

Eignet sich die E-Zigarette zur Raucherentwöhnung?

Die Meinungen gehen auseinander. Prof. Bernd Mayer, Leiter des Bereichs Pharmakologie und Toxikologie an der Uni Graz, befürwortet den Gebrauch der E-Zigarette zur Raucherentwöhnung. Die stufenweise Reduktion des Nikotingehalts soll ihm zufolge eine vollständige Entwöhnung ermöglichen. Hingegen betont Prof. Michael Kunze, Vorstand des Public Health Institute der Medizinischen Uni Wien, dass es hierfür keine wissenschaftlichen Belege gibt. Man kann also nicht mit Sicherheit sagen, ob sich die E-Zigarette zur Raucherentwöhnung eignet.

Macht die E-Zigarette süchtig?

In seinem parmakologisch-toxologischen Gutachten über die elektrische Zigarette von Liquidshop S.L. schließt Prof. Mayer nicht aus, dass nikotinhaltige Depots süchtig machen können. Die Sucht könne sich von der Zigarette auf den neuen Nikotinträger, also die E-Zigarette, übertragen.

Ist die E-Zigarette schädlich für Passivraucher?

Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Passivraucher sind laut Dr. Franz Pietsch vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit noch sehr unzureichend erforscht. Zudem fehle oft eine Analyse der verwendeten Substanzen. Daher könne man nur sehr allgemeine Bedenken und Warnungen aussprechen. Dr. Pietsch schließt aber nicht aus, dass die E-Zigarette für Passivraucher gesundheitsschädlich ist.

Welche Inhaltsstoffe enthält die E-Zigarette?

Ein Depot enthält in für gewöhnlich Polyethylenglykol, verschiedene Geschmacks-, Zusatz- und Aromastoffe sowie wahlweise Nikotin. Polyethylenglykol, kurz PEG, findet sich u.a. in diversen Lebens- und Arzneimitteln, in Kosmetik- ebenso wie in Hygieneartikeln wie Zahnpasta und Badezusätzen. Die nikotinhaltigen Depots gibt es in verschiedenen Stärkegraden. Die Spannbreite der Aromen reicht von Bailys, Eierlikör und Waldmeister über Ananas, Banane, Haselnuss und Schokolade bis hin zu verschiedenen Tabakaromen.

Wie ist die Gesetzeslage zur E-Zigarette?

Die nikotinhaltigen Depots unterliegen den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, die E-Zigarette jenen des Medizinproduktgesetzes. Um in Apotheken verkauft werden zu können, müssten die nikotinhaltigen Depots zuerst als Arzneimittel zugelassen werden. Die hierfür notwendigen Studien und Tests sind aber noch gänzlich ausständig, wie Dr. Franz Pietsch vom Bundesministerium für Gesundheit betont. Während E-Zigaretten und nikotinfreie Depots und in Österreich zugelassen sind, ist der Verkauf nikotinhaltiger Depots verboten.

Ist die E-Zigarette gesundheitlich unbedenklich?

Maßgebliche Gesundheitsexperten warnen laut Dr. Pietsch vor möglichen schädlichen Wirkungen der E-Zigarette. Nikotin - sofern enthalten - ist eine giftige, suchterzeugende Substanz. Zudem seien die Angaben zum Nikotingehalt in E-Zigaretten teils sehr ungenau. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) Heidelberg weist auf die in vielen E-Zigaretten enthaltene, möglicherweise problematische Trägersubstanz Propylenglykol hin. Propylenglykol sei auch in Zigaretten enthalten, allerdings in einer weit geringeren Menge. Bei ihrer Anwendung in Nebelmaschinen kann es Atemwegsreizungen hervorrufen. Darüber hinaus wurden in E-Zigaretten Nitrosamine (krebserregende Stoffe) gefunden.

Weiterführender Link

Gutachten des Abgrenzungsbeirats zu elektrischen Zigaretten