E-Scooter-Verleih in Wien:
Das müssen Sie beachten

Wo man fahren darf, wie es funktioniert und was das Mieten kostet

Nach den Leihrädern kommen die Leih-Scooter. Drei Firmen bieten derzeit in Wien E-Scooter zum Ausleihen an. Doch wie funktioniert es? Was kostet es? Und welche Regeln muss man dabei beachten?

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Das müssen Sie beachten

Welche Anbieter gibt es?

Drei Anbieter stationsloser E-Scooter zum Ausleihen gibt es seit ein paar Wochen in Wien. Lime (bis zu 300 Scooter), Bird (180 Scooter) und Tier (250 Scooter) heißen die drei Firmen, die sich als Alternative zu den Citybikes, den Öffis oder dem klassischen Fußmarsch sehen.

Wo gibt es die E-Scooter zum Ausleihen?

Bei den E-Scootern handelt es sich – wie auch schon bei den Fahrrädern oder bei Car2Go – um ein Free-Floating-System. Das heißt, es gibt keine fixen Stationen, vielmehr können die Gefährte – falls erlaubt – überall abgestellt werden. Lokalisiert und reserviert werden die Geräte per Handyapp.

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Wie funktioniert das Ausleihen?

Um einen Scooter zu mieten, braucht man ein Handy mit Android oder iOS, die App des Herstellers und eine Kreditkarte. Man meldet sich bei der App an, die einem dann das nächste freie Gerät anzeigt, das man per App reservieren kann. Per QR-Code wird das Gerät dann entsperrt.

Die Fahrt wird ebenso per App beendet, damit ist das Gerät wieder frei für den nächsten Benutzer. Bezahlt wird mit Kreditkarte.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, einen Führerschein braucht man nicht.

Was kostet das Ausleihen?

Alle drei Anbieter verlangen pro Fahrt einen Euro Grundpreis plus 15 Cent je Minute. Per App kann man auch die Fahrt unterbrechen – also das Gerät abstellen und beispielsweise in ein Geschäft gehen – ohne die Fahrt zu beenden und das Gerät somit für andere freizugeben. Das Minutenentgelt wird währenddessen aber weiterverrechnet.

Wo und wie werden die Geräte aufgeladen?

In der Nacht (ca. 21 Uhr) sammeln alle drei Anbieter ihre Scooter am Abend ein, um sie über Nacht aufzuladen. In der Früh (7 Uhr) werden sie dann wieder verteilt. Per App kann man auch den Akkustand der Geräte prüfen.

Wo darf man die Scooter abstellen?

Die Nutzer werden per App informiert, wie der Scooter ordentlich abzustellen ist – und wo nicht. Das sind etwa historische Plätze oder Grünanlagen. Am Gehsteig dürfen Gefährte zurückgelassen werden, wenn sie den Fußgängerverkehr nicht stören. Auf der Straße sollen sie, so wünscht es sich das Unternehmen, dort geparkt werden, wo auch Fahrräder abgestellt werden können.

Zudem kontrollieren die Betreiber, ob die Geräte auch richtig abgestellt sind, ob sie keine Gehsteige oder Ausfahrten blockieren oder gar umgefallen sind. Defekte oder illegal abgestellte Geräte sollen rasch abgeholt werden. Bei Lime und Bird muss die Parkposition vom Nutzer per Foto dokumentiert werden.

Während man das gesamt Wiener Stadtgebiet zwar befahren darf, dürfen die Gefährte von Lime und Tier nur innerhalb des Gürtels sowie in Teilen des 15. bzw. 12. Bezirks geparkt werden, Bird-Fahrzeuge dürfen überall geparkt werden.

Update: Nach ersten Beschwerden in der Wiener Innenstadt schränken die Anbieter das Parken ein. Vor allem das gehäufte Auftreten der Scooter auf Gehsteigen- und in Fußgängerzonen soll reduziert werden. Konkret werden nun "No Parking Zones" erstellt. Sie sind in der für das Entlehnen nötigen Handy-App rot markiert. Nutzer erhalten beim Einfahren in eine solche Zone den Hinweis, dass sie eine erhöhte Gebühr zahlen, falls sie den Roller dort abstellen. In der City betrifft dies etwa Fußgängerzonen - also auch Kärntner Straße und Stephansplatz - sowie Parkanlagen. Zudem hat Bird in der Mariahilfer Straße die Geschwindigkeit gedrosselt.

Wie schnell fahren die Roller?

Binnen weniger Sekunden erreichen die Geräte eine Geschwindigkeit von 10km/h, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei ca. 25 km/h.

Muss ich einen Helm tragen?

Nein, wie auch bei Fahrrädern herrscht in Österreich keine Helmpflicht. Die Betreiber raten jedoch dazu, einen zu tragen.

Wo darf man damit fahren, wo nicht?

Rechtlich gelten die Scooter als Fahrräder. Diese dürfen daher auch nur dort fahren, wo Fahrräder erlaubt sind, also auf Fahrradwegen und der Straße. Der Gehsteig ist tabu. Werden die 25 km/h Höchstgeschwindigkeit überschritten, gelten E-Roller als Moped und müssen mit Nummerntaferl unterwegs sein.

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) kritisiert allerdings die derzeitige Rechtslage: Oft herrsche in der Bevölkerung Unklarheit darüber, was mit Fahrzeugen wie E-Micro-Scooter, Elektro-Scooter und E-Bikeboard erlaubt sei und was nicht. Die FSV regte an, klare und übersichtliche Regeln für diese Trendsportgeräte zu schaffen. "Nach dem Vorbild der skandinavischen Länder könnten neue Bestimmungen für das zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte elektrische Kleinfahrzeug und das fahrzeugähnliche Kinderspielzeug in die StVO aufgenommen werden", heißt es in der Stellungnahme.

Was für Regeln gilt es noch zu beachten?

Wie auch beim Fahrrad gibt es eine Promillegrenze von 0,8 Promille und Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Was ist beim Fahren zu beachten?

„Durch die kleinen Reifen beim Scooter sind diese oft bei kleinen Unebenheiten schwer zu fahren und zu lenken. Vor allem bei Straßenüberquerungen, Straßenbahngleisen und unübersichtlichen Stellen wie Straßenecken oder Kreuzungen muss bremsbereit gefahren werden." Das rät das Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Darf man zu zweit fahren?

Nein, die Geräte sind nur für eine Person zugelassen.