E-Scooter im Test:
Sicherheit kostet

ÖAMTC hat acht E-Scooter getestet

Der ÖAMTC hat acht E-Scooter auf Alltagstauglichkeit und vor allem Fahrsicherheit getestet. Auf den ersten Plätzen landeten hochpreisige Modelle. Insgesamt wurden vier der elektrischen Tretroller als gut bewertet und drei als durchschnittlich. Ein Gerät hat den Test wegen Sicherheitsmängeln nicht bestanden.

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Sicherheit kostet

E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und bis zu 600 Watt Leistung erobern die Straßen. Die getesteten Modelle kosteten 779,90 bis 2.399 Euro, Leihscooter wurden nicht berücksichtigt. Das teuerste Gerät, X2 City von BMW, landete auf dem ersten Platz, gefolgt vom Egret-Ten V4 und dem Metz Moover. Auf den letzten Platz reihte der ÖAMTC den Moovi ES145.

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Der Club macht sich für serienmäßige Blinker stark: "Beim einhändigen Fahren besteht unabhängig vom Modell eine sehr hohe Sturzgefahr", sagte ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Dies ist wegen der nicht vorhandenen Ausrüstungspflicht für Blinker problematisch einzustufen." Hersteller sollten zudem am Scooter eine Information über die maximal zulässige Zuladung anbringen. Der Akku solle entnehmbar oder mit wenig Aufwand ersetzbar sein.

Ein Trend zum Wuchtigen

Am Testsieger von BMW wurden vor allem Verarbeitungsqualität, Bedienung und Beleuchtung gelobt, der Egret-Ten V4 u.a. für die hohe Reichweite von mehr als 46 Kilometern. Der Metz Moover punktete mit sicherem Fahrverhalten. Als Verlierer wurde das zweitgünstigste Modell eingestuft: Beim Moovi ES145 sei die Gefahr eines Überschlags über den Lenker "enorm, da der Klappmechanismus versehentlich auch während der Fahrt ausgelöst werden kann", sagte Kerbl. Während der Dauerhaltbarkeitsprüfung brach eine Feder des Vorderraddämpfers.

"Der Trend geht eindeutig in Richtung schwererer Fahrzeuge, die auch hinsichtlich Bremsen und Beleuchtung immer besser werden", analysierte Kerbl. Solche Modelle fallen laut ÖAMTC nicht mehr unter den Begriff des Kleinsttrittrollers, sondern müssten rechtlich als "E-Fahrräder" betrachtet werden. Es gilt das Mindestalter von zwölf Jahren bzw. Fahren mit Fahrradausweis, und die Verhaltensregeln für Fahrräder sind zu beachten. Helmpflicht besteht bis zwölf Jahre, ein Helm sei aber für alle Lenker empfehlenswert.