E-Medikation:
Fragen und Antworten

Am Mittwoch startet der Probebetrieb: Wie sie funktioniert und was sie bringt

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Fakten - E-Medikation:
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Was ist die E-Medikation?
Es handelt sich um eine Datenbank, in der von Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden.

Was bringt die E-Medikation?
In der E-Medikationsliste kann jeder seine verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, aber auch die noch offenen Rezepte einsehen. Der Zugang erfolgt über das ELGA-Portal www.gesundheit.gv.at, Voraussetzung ist die Handysignatur oder die Bürgerkarte.

Welche Informationen finde ich?
Die E-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: "Abgeholte Arzneimittel" und "Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte". Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über Name des Medikaments, Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es in der Apotheke abgeholt wurde.

Wie erfolgen die Einträge?
Ärzte mit Kassenvertrag sind verpflichtet, alle Medikamente, die sie verordnen, in die E-Medikationsliste einzutragen. Über die am Rezept aufgedruckte eMED-ID (ein von Scannern lesbarer 2-D-Matrixcode) können in der Apotheke die Verordnungen am Rezept abgerufen werden. Das bis dahin noch "offene Rezept" wird als "abgeholtes Arzneimittel" in der Liste gekennzeichnet. Auch nicht rezeptpflichtige Medikamente, die eventuell Wechselwirkungen hervorrufen, können durch die Apotheke in die Liste eingetragen werden. Dazu ist allerdings das Stecken der E-Card in der Apotheke nötig.

Ersetzt die E-Medikation das Rezept?
Nein. Der Patient erhält beim Arzt wie bisher ein Papierrezept, mit dem er zur Apotheke geht.

Wer hat Zugriff auf die Daten?
Neben dem Patienten selbst (siehe oben) nur der behandelnde Arzt und die Apotheke. Ärzte haben ab Behandlungsbeginn bzw. Stecken der E-Card 28 Tage Zugriff auf die Daten, Krankenhäuser bis zu 28 Tage nach der Entlassung des Patienten. Die Apotheke hat zwei Stunden lang Zugriff, Voraussetzung ist aber das Stecken der E-Card. Nur mit dem Einlesen des Rezepts hat die Apotheke ausschließlich Zugriff auf jene Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt sind. Arzt und Apotheker können mit der Einsicht in die E-Medikationsliste unerwünschte Wechselwirkungen mit ihrer eigenen Software dezentral überprüfen und unnötige Doppelverschreibungen verhindern. Eine zentrale Prüfung von möglichen Wechselwirkungen wurde nach dem Pilotprojekt 2011 fallen gelassen.

Kann man Daten löschen oder sperren?
Einträge, die älter als ein Jahr sind, werden automatisch aus der Liste gelöscht. Davon unabhängig ist es möglich, die gesamte E-Medikationsliste zu löschen. Eine gelöschte Liste ist unwiderruflich gelöscht. Einzelne Eintragungen oder einzelne Medikamente können nicht gelöscht werden. Es ist aber möglich, dass der behandelnde Arzt auf Ersuchen des Patienten einzelne Medikamente nicht in die E-Medikation einträgt. Bei einem solchen "situativen Opt-out" scheint dieses Medikament dann zwar auf dem Papierrezept und der Dokumentation des Arztes auf, nicht aber in der E-Medikationsliste. Die gesamte E-Medikationsliste kann auch gesperrt bzw. entsperrt werden. Eine gesperrte Liste kann nur vom Patienten selbst, nicht aber vom Arzt oder Apotheker eingesehen werden. Möglich ist natürlich auch ein genereller Widerspruch gegen ELGA oder gegen die ELGA-Funktion E-Medikation.

Wo werden die Daten gespeichert?
Die E-Medikationsdaten werden zentral in einer Datenbank beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeichert. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert, der Hauptverband hat damit keine Möglichkeit, sie zu lesen.

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