Gebrauchte E-Bikes:
Darauf muss man achten

Seien wir uns ehrlich: E-Bikes und Pedelecs sind in der Neuanschaffung teilweise so teuer, dass man sie sich nur schwierig leisten kann. Warum also nicht ein gebrauchtes E-Bike kaufen? Experte Philipp Zimmermann verrät uns, worauf man dabei unbedingt achten sollte.

von E-Mobility - Gebrauchte E-Bikes:
Darauf muss man achten © Bild: Shutterstock

„Für ein qualitativ hochwertiges, neues Pedelec kann man bis zu 5.000 Euro ausgeben“, erläutert der Geschäftsführer von Greenstorm und E-Bike-Experte Philipp Zimmermann. Und ähnlich wie beim Autokauf gilt obendrein: Sobald das Rad aus der Verkaufshalle rollt, ist es gleich einmal 20 Prozent weniger wert. Die mögliche Lösung hierfür: den Blick auf gebrauchte Bikes richten. Und so geht's:

1. Das Herzstück mustern – der Akku

Ein E-Bike wäre kein E-Bike ohne Akku. Auf diesen sollten also alle Käufer einen genauen Blick werfen. „Anhand der Ladezyklen ist es möglich, die Laufleistung des E-Bikes bzw. Pedelecs zu analysieren. 500 bis 1.000 Zyklen sollte jeder hochwertige Akku meistern“, erläutert Zimmermann. Laut ihm ist es deshalb wichtig, dass der Verkäufer des Gebrauchtbikes wahrheitsgemäße Angaben zu den erfolgten Ladungen macht. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte der Käufer den Akku beim Fachhändler überprüfen lassen.

2. Ein Blick auf die äußeren Werte

Während die inneren Werte des Akkus ein Fachmann analysieren kann, kann der Käufer die äußeren in Augenschein nehmen. „Der Akku sollte optisch in einem einwandfreien Zustand sein. Der Rahmen des Bikes sollte keine Risse aufweisen“, erklärt Zimmermann. Ihm zufolge soll der Käufer generell auf Dellen achten, da diese auf einen möglichen Unfall hinweisen können. Natürlich soll das Bike zudem für den Straßenverkehr geeignet sein. Das heißt: Reflektoren und Scheinwerfer sollten vorhanden sein. So spart sich der Käufer unnötige Nachrüstungskosten.

3. Nach dem Serviceheft fragen

Auch andere Kosten könnten hinfällig sein, wenn der Verkäufer die Serviceintervalle eingehalten hat. „Bei Neukauf eines Pedelecs oder E-Bikes gibt es ein Serviceheft dazu – wie beim Auto“, zeigt Zimmermann auf. Falls die Servicetermine eingehalten worden seien, so könne der Käufer grundsätzlich sicher sein, dass Verschleißteile, wie Bremsbeläge, Reifen, Kette und Schaltung, entsprechend erneuert worden seien. Sollte kein Serviceheft vorhanden sein, so muss der Käufer den Zustand der Verschleißteile genau überprüfen.

4. Kein Kauf ohne Probefahrt

Das Wichtigste ist jedoch, das E-Bike bzw. Pedelec Probe zu fahren und sich dabei Zeit zu nehmen. „Dabei genau lauschen. Klappert irgendwas? Wenn ‚ja‘, kann man das Problem orten? Was würde eine mögliche Reparatur kosten?“, gibt Zimmermann zu bedenken. Laut ihm soll der Neubesitzer in spe zusätzlich überprüfen, dass die Sattelstütze problemlos ein- und auszufahren, sowie der Lenker gerade ist.

5. Bei rechtlichen Fragen Klarheit schaffen

Käufer sollten sich im Klaren sein, dass bei Privatverkäufen keine gesetzliche Gewährleistung vorhanden ist. Sollte jedoch ein gewerblicher Händler das gebrauchte E-Bike oder Pedelec verkaufen, so muss dieser eine einjährige Gewährleistung anbieten. Greenstorm bietet sogar eine zweijährige Herstellergarantie auf Rahmen und Akku an. „Die Entscheidung, wo man kauft, liegt letztlich beim Käufer. Sollte man jedoch von einer Privatperson kaufen, sollte man am besten einen Kaufvertrag abschließen. So sind Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite“, erläutert Zimmermann abschließend.