Der Münchner, der eigenen Angaben zufolge vorschriftsmäßig einen Helm getragen hatte, wehrt sich inzwischen mit einem Rechtsanwalt gegen den Bescheid. Der Anwalt vermutet eine Schlampigkeit der Behörde hinter dem Fall. (apa/red)
Der Münchner, der eigenen Angaben zufolge vorschriftsmäßig einen Helm getragen hatte, wehrt sich inzwischen mit einem Rechtsanwalt gegen den Bescheid. Der Anwalt vermutet eine Schlampigkeit der Behörde hinter dem Fall. (apa/red)