Drohne filmte bei Gatterjagd: Klage gegen Martin Balluch abgewiesen

Besitzstörung durch Tierschützer konnte im konkreten Fall nicht nachgewiesen werden

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Das Fluggerät schwebte damals über zahlreichen Jägern und Helfern und sorgte für enorme Unruhe, berichteten Zeugen. In seinem schriftlichen Urteil führte Richter Thomas Prammer aus, dass die Störung des geregelten Jagdablaufs durch die Kamera-Drohne zweifellos als Besitzstörung zu werten sei. Allerdings hätten die Kläger im konkreten Einzelfall nicht nachweisen können, dass Balluch oder Aktivisten des VGT die Drohne gesteuert haben. "Im Endeffekt war daher der Klage der Erfolg zu versagen."

Tatsächlich wurden an jenem Tag weder Balluch noch ein anderes VGT-Mitglied mit einer Drohne oder auch nur einer Fernbedienung gesehen. Balluch sagte im Verfahren, er habe die später medienwirksam veröffentlichten Film- und Fotoaufnahmen von der Wildschweinjagd von tierfreundlichen Anrainern des Gatters bekommen, die eine eigene Drohne im Einsatz hatten. Das sei ohne gegenteiligen Beweis tatsächlich möglich, urteilte der Richter, der ansonsten aber wenig schmeichelhafte Worte für den Tieraktivisten fand.

"Nicht zuletzt hat es sich im Verlauf des Prozesses deutlich heraus gestellt, dass Balluch als Obmann des VGT einerseits über die Maßen gerne im Mittelpunkt steht und diesbezüglich auch vor Polemik und Halbwahrheiten nicht zurück schreckt und Aufmerksamkeit um jeden Preis möchte", urteilte Prammer. Und er stellte fest, dass weder Balluch noch eine seiner Zeuginnen in ihren Aussagen gänzlich überzeugend wirkten und die beklagten Parteien mit "grenzwertigen Mitteln" arbeiten würden.

VGT-Obmann Balluch freute sich am Donnerstag in einer Aussendung über die Abweisung der Klage: "Wir fühlen uns jedenfalls bestätigt, dass unsere Aktivitäten vollkommen rechtskonform sind." Der Tierschutz sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen. "Die Gatterjagd ist und bleibt eine perverse Tierquälerei, die so rasch als möglich verboten werden muss."

Wie Maximilian Schaffgotsch, der Anwalt von Maximilian Mayr-Melnhof, zur APA sagte, habe sein Mandant noch nicht über Rechtsmittel gegen das Urteil entschieden. "Für uns ist aber auf jeden Fall erwiesen, dass Balluch entweder dem Gericht oder der Öffentlichkeit die Unwahrheit erzählt hat." Denn auf seiner Homepage und in einem Interview mit dem "Kurier" habe der VGT-Obmann zunächst wiederholt von "unserer Drohne" gesprochen. "Das hat der Richter allerdings nicht als Beweis in unserem Sinne, sondern als Beleg für Balluchs Polemik gewertet", so Schaffgotsch.

Die Prozesskosten in der Höhe von rund 1.600 Euro muss nach der Abweisung der Klage nun Mayr-Melnhof zahlen.

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