Dreieinhalb Jahre Haft für Wiener Ex-Anwalt

Urteil nicht rechtskräftig

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Der 42-Jährige akzeptierte, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurde der "Missbrauch des Vertrauensverhältnisses auf heimtückische Weise" besonders erschwerend gewertet, wie die vorsitzende Richterin Andrea Philipp-Stürzer sagte. Trotz der bisherigen Unbescholtenheit des Juristen und seiner umfassend geständigen reumütigen Verantwortung kam für das Gericht aus generalpräventiven Gründen eine teilbedingte Freiheitsstrafe nicht infrage.

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