Richter Manfred Hohenecker verwies in der Begründung der Strafzumessung auf die teils "massiven" Vorstrafen und im Fall des Erstangeklagten auf den raschen Rückfall. Die beiden 29-jährigen Freunde meldeten Berufung gegen die Strafhöhe bzw. Nichtigkeit an, der 49-Jährige nahm Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher sind die Urteile nicht rechtskräftig.