Doppelmord von Herne - Marcel H. akzeptierte Gerichtsurteil

20-Jähriger will Höchststrafe nicht bekämpfen - Fax an Richter

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Darauf steht in Krakelschrift: "Sehr geehrtes Landgericht Bochum, hiermit verzichte ich, Marcel H. (Name abgekürzt), geboren am 09.10.97, auf das Rechtsmittel der Revision." Verteidiger Michael Emde hatte zwar schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, dass der 20-Jährige das Urteil nach "Stand der Dinge" akzeptieren werde. Selbst hatte sich Marcel H. dazu jedoch nicht geäußert.

Der 20-Jährige hatte im Prozess über seinen Verteidiger zugegeben, im März 2017 erst den neunjährigen Nachbarsbuben Jaden und anschließend seinen 22-jährigen Ex-Schulfreund Christopher umgebracht zu haben. Dafür hatte ihn das Bochumer Landgericht zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Endgültig rechtskräftig ist das Urteil nach der schriftlichen Erklärung des Angeklagten allerdings immer noch nicht. Theoretisch könnten Staatsanwaltschaft und auch Verteidigung - dann allerdings gegen den Willen des Angeklagten - noch bis Mittwochabend, 24 Uhr, Revision einlegen.

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