Doppelmord-Anklage gegen
Wiener Polizisten eingebracht

Tat offenbar seit längerem geplant - Schon am 19. September nach "Genick brechen" gegoogelt

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Demnach scheint es, als hätte der Beamte seiner Lebensgefährtin Claudia K. schon zwei Wochen vor dem inkriminierten Verbrechen nach dem Leben getrachtet. Wie die Auswertung seiner Suchanfragen bei Google ergab, tippte er am 19. September "Genick brechen" in die Suchmaschine ein. Ein Versuch, die Frau zu erwürgen, schlug aber offenbar fehl, wie der Anklage zu entnehmen ist: "Am Nachmittag des 26. September wurde der Angeklagte erstmals handgreiflich (...). Es war ein gemeinsamer Ausflug auf den Spielplatz geplant. Als sich Claudia zur Wohnungseingangstüre begab, griff sie der Angeklagte unvermittelt von hinten an und versuchte sie zu würgen. Claudia gelang es, den Angeklagten zu kratzen und ließ dieser sofort von ihr ab. Außer dem Schock und Schmerzen am Rücken erlitt Claudia keine Verletzungen."

Die 25-Jährige verkannte die Situation völlig. Sie führte den Angriff ihres Freundes auf seine berufliche Überlastung zurück und ging von einem Burnout oder einem Blackout aus. Um ihm zu helfen, wandte sich Claudia K. an den Sozialpsychiatrischen Notdienst und machte einen Termin für ihren Partner aus. Dieser besorgte sich laut Anklage währenddessen in einem Baumarkt eine Axt und Müllsäcke - um sie offenbar endgültig loszuwerden. Weiters überzeugte er seine schwangere Freundin, dass ihm psychologische Hilfe beruflich schaden würde. Statt - wie von ihr erwünscht - am 1. Oktober zum Sozialpsychiatrischen Notdienst zu gehen, blieb er zu Hause und tippte folgende Begriffe in die Suchmaschine ein: "Schuss mit Kissen dämpfen", "Kopfschuss", "Kopfschuss Glock", "Kopfschuss 9 mm", "Kopfschuss Durchschuss", "Kissen als Schalldämpfer", "Hinrichtung durch Kopfschuss - was für ein Schadensbild", "Ist eigentlich ein Schuss ins Herz gefährlicher oder der in den Kopf", "In der Wohnung Schuss abgefeuert" und "Schussabgabe in der Wohnung".

Am Abend, bevor er - der Anklage zufolge - aus einer Entfernung von wenigen Zentimetern auf seine schwangere Lebensgefährtin schoss, fuhr der Wiener Polizist in seine Dienststelle und nahm seine geladene Dienstwaffe an sich. Für den 2. Oktober 2016 hatte er Claudia K. einen Ausflug mit dem gemeinsamen kleinen Sohn versprochen. Dass nichts daraus wurde, soll Claudia K. sehr mitgenommen haben.

Zunächst versuchte sie den 24-Jährigen am Verlassen der Wohnung zu hindern. Als sie erkannte, dass sie ihn daran nicht hindern konnte, kamen ihr die Tränen - sie zog sich weinend ins Schlafzimmer zurück. In dieser Situation soll sich der Polizeibeamte entschlossen haben, "das Ganze nun zu Ende zu bringen", wie Staatsanwältin Karina Fehringer in ihrer 20-seitigen Anklageschrift festhält: "Der Moment, die von ihm geplante Tat umzusetzen, war gekommen. In Ausführung seines Vorhabens folgte er Claudia ins Schlafzimmer nach und nahm dabei wahr, dass sich diese auf der rechten Seite des Doppelbettes weinend zusammengerollt hatte. Ihr Gesicht war durch ihre Hände verdeckt. Der Angeklagte holte nun die von ihm im mittleren oberen Teil des Schlafzimmerkastens versteckte Dienstwaffe heraus und bedeckte diese zugleich mit einem T-Shirt. Für Claudia blieben diese Handlungen unbemerkt, zumal sie völlig aufgelöst in ihren Polster weinte. Der Angeklagte ging sodann mit der durch das T-Shirt versteckten Waffe auf die rechte Seite des Bettes und setzte sich zum schluchzenden Opfer. Claudia bemerkte dies, bekam jedoch von der Waffe nichts mit, weil sich der Angeklagte hinter ihrem Rücken befand und ihr Blick abgewandt war. Sodann nahm der Angeklagte das T-Shirt von der Waffe, hielt diese in einem Abstand von wenigen Zentimetern an die rechte Schläfenregion des Kopfes und drückte ab."

Claudia K. war sofort tot. Der Polizist soll die Tote gleich entkleidet haben. Dann zog er die Leiche ins Badezimmer, legte diese in Embryonalstellung in die Duschwanne, packte die blutige Kleidung in einen Müllsack und begann mit den ersten Reinigungsarbeiten im Schlafzimmer und Badezimmer. Im Anschluss versorgte er den 22 Jahre alten Sohn und begab sich mit dem Kleinen dann zu einer Frau, mit der der Polizist seit Ende Juni 2016 eine Affäre unterhielt. Gemeinsam mit deren Kindern verbrachte man einen Nachmittag auf einem Spielplatz.

Am Abend setzte der Polizist mit dem Beseitigen der Spuren fort. Er zerlegte das Schlafzimmerbett und reinigte dieses samt dem Lattenrost. Die blutige Matratze legte er verkehrt auf die andere Seite des Doppelbettes. Dann überzog der Mann das Schlafzimmerbett neu und warf das blutige Bettzeug samt der Kleidung der Toten in eine Mülltonne. Offenbar machte sich der Polizist auch Gedanken, wie er die Leiche verschwinden lassen könnte. Er googelte nach folgenden Begriffen: "Wie trenne ich Kopf vom Körper", "Leiche in Müllverbrennungsanlage", "Wie könnte man am besten eine Leiche entsorgen", "Leiche einmauern", "Leiche verschwinden lassen: 6 Möglichkeiten", "Salzsäure Leiche auflösen".

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