Digitale Vignette: Kritik an geplanter öffentlicher Evidenz-Datenbank

"Jedermann" soll laut Entwurf Abfrage tätigen können - Bedenken seitens Datenschutzrat, ÖAMTC und Arbeiterkammer

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So forderte der Datenschutzrat, ein Beratungsgremium der Regierung, dass die digitale Vignette Anonymität gewährleisten muss. "Wir nehmen natürlich alle Stellungnahmen zur geplanten Novelle ernst", betonte ein Sprecher von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) gegenüber der APA. Die Novelle soll im April im Verkehrsausschuss des Parlaments behandelt werden.

Sie sieht eben vor, dass künftig statt der Klebevignette eine digitale Vignette erworben werden kann. Ob eine vorhanden ist, soll mittels Kennzeichen überprüfbar sein. Und in diese Vignettenevidenz, also ein öffentliches Register, kann laut dem vorliegenden Entwurf jeder Einsicht nehmen. "Doch es gibt einen grundrechtlichen Anspruch des Menschen auf Bewegung im öffentlichen Raum ohne systematische Beobachtung, konkret das Recht auf spurenfreie Mobilität", informierte Johann Maier, Vorsitzender des Datenschutzrates in einer Aussendung am Freitag.

Nach Ansicht des Datenschutzrates müssen daher Systeme zur automatisierten Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren technisch so ausgestaltet werden, dass bei rechtskonformer Nutzung im Mautsystem entweder überhaupt keine personenbezogenen Daten anfallen oder aber die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten derart begrenzt wird, dass im Gesamtergebnis eine annähernd anonyme Nutzung gewährleistet ist, argumentierte der Datenschutzrat in einer nachträglich eingereichten Stellungnahme. "In letzterem Fall muss daher vor allem die Entstehung von Bewegungsprofilen schon auf technischer Ebene ausgeschlossen werden", befindet Maier.

Bereits während der Begutachtungsfrist, die am 14. Februar endete, hatten unter anderem der ÖAMTC und die Arbeiterkammer (AK) ähnliche Bedenken geäußert. Die Abfragemöglichkeit für jedermann lehnt der ÖAMTC "strikt ab". Der Club forderte, dass neben dem Kennzeichen ein zweiter Parameter eingegeben werden muss, der nur dem über das Fahrzeug Verfügungsberechtigten zugänglich ist, wie beispielsweise das Zulassungsdatum. Auch die AK äußerte datenschutzrechtliche Bedenken "gegen eine der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Abfragemöglichkeit in der Vignetten-Evidenz-Datenbank" und regt eine eingehende Prüfung an.

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