"Diebstahl" von Meerwasser in Italien strafbar

Deutscher in Triest mit Geldstrafe belegt

von

Angesichts des ungewöhnlichen Sachverhalts waren die von einem Zeugen gerufenen städtischen Polizisten zunächst selbst unsicher, ob das Handeln des Deutschen legal sei, und baten die Hafenmeisterei um Unterstützung. Diese berief sich auf einen Paragrafen des Schifffahrtsgesetzes, der für die Entnahme von Sand, Algen, Kies oder "anderer Materialien" aus dem Meer eine behördliche Genehmigung vorsieht. Exakt 1.549 Euro Strafe wurden dem Deutschen aufgebrummt. Das Meerwasser, für dessen Transport er 1.000-Liter-Tanks in seinem Lkw hatte, musste er zurücklassen.

Die Reaktionen der Leser der Online-Medien reichten von Verwunderung über die Strafbestimmung bis Spott. Das Gesetz sei veraltet und völlig überflüssig, meinte ein Leser. Ein anderer erläuterte, dass es auf die Zeit des staatlichen Monopols auf Salz dessen Besteuerung zurückgehe. Andere Leser wiesen auf das Meer als Allgemeingut hin und machten sich über die italienische Bürokratie angesichts des Wasser-"Diebstahls" lustig. Nicht einmal einem Filmkomiker hätte eine solche Szene einfallen können. In einem weiteren Kommentar zog ein Leser einen Vergleich mit dem Abschmelzen der Polkappen, durch das unvorstellbare Wassermengen den Meeresspiegel steigen lassen. Ein Leser fragte, ob wohl auch der Betrieb eines Kompressors strafbar sei, weil dabei ja Luft gestohlen wird.

Kommentare